Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte

Eine Auflistung aller seit dem 1.3.20. mit COVID-19 infizierten Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Mit dieser Anfrage wurde ich bereits vom Kultusministerium Baden-Württemberg an sie verwiesen. Ich hoffe, das sie mir weiterhelfen können.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte [#206706]
Datum
17. Dezember 2020 13:35
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller seit dem 1.3.20. mit COVID-19 infizierten Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Mit dieser Anfrage wurde ich bereits vom Kultusministerium Baden-Württemberg an sie verwiesen. Ich hoffe, das sie mir weiterhelfen können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 17. Dezember 2020 haben wir erhalten. Ihre Anfrage fällt nich…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Mit COVID-19 infiziert Lehrkräfte [#206706]
Datum
18. Dezember 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 17. Dezember 2020 haben wir erhalten. Ihre Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Für Lehrkräfte in Baden-Württemberg ist das Kultusministerium zuständig. Da dieses jedoch bereits Ihre Anfrage abgelehnt hat, verweisen wir Sie auf das Sozialministerium, als übergeordnete Behörde für die Landesgesundheitsämter. Die E-Mail-Adresse des Sozialministeriums lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen