Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl

Die Kriterien, nach den Sie die Stellen auswählen, an denen Mautstellen eingerichtet werden.
Die Gründe nach denen diese Mautstellen verlagert werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl [#20676]
Datum
14. März 2017 07:04
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kriterien, nach den Sie die Stellen auswählen, an denen Mautstellen eingerichtet werden. Die Gründe nach denen diese Mautstellen verlagert werden können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl [#20676]
Datum
19. April 2017 16:50
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“ vom 14.03.2017 (#20676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl [#20676]
Datum
21. Mai 2017 13:59
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“ vom 14.03.2017 (#20676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich in den Nächsten Tagen nichts hören, wende ich mich ans Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“ [#20676]
Datum
30. Mai 2017 06:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20676 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Die Anfrage habe ich nun an Verkehrsministerium gestellt, finde es dennoch verwunderlich, dass Straßen NRW gar nicht reagiert. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl“ [#20676]
Datum
30. Mai 2017 15:02
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 14.3.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 14.3.2017
Datum
7. Juni 2017 17:11
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 14.3.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.1.10-1843/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de hinsichtlich der Einrichtung von Mautstellen gestellt zu haben. Bislang hätte er von Ihnen noch keine Antwort auf seinen Antrag erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage an d…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen"
Datum
13. Juni 2017 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage an den Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 14. März 2017, in der Sie um Auskunft zu den Kriterien für die Standortauswahl für "Mautstellen" bitten, wurde an Toll Collect weitergeleitet. Daher darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten. Zunächst gehe ich davon aus, dass mit "Mautstellen" die Kontrollsäulen gemeint sind, die im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen im kommenden Jahr errichtet werden sollen. Die Toll Collect GmbH wurde vom Bund - vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - damit beauftragt, das bestehende Lkw-Mautsystem für eine Ausweitung auf alle Bundesstraßen technisch zu ertüchtigen. Neben der Weiterentwicklung der Mauterhebungstechnologien gehört dazu auch die Errichtung einer Kontrollinfrastruktur. Diese wird neben der mobilen Kontrolle durch das BAG aus rund 600 Kontrollsäulen bestehen, die auf dem insgesamt ca. 40.000 km umfassenden Bundesstraßennetz aufgestellt werden. Die Kontrollsäulen haben, wie die Kontrollbrücken auf den Autobahnen, ausschließlich Kontrollfunktionen. Insofern handelt es sich hier auch nicht um "Mautstellen". Dieser Begriff birgt das Missverständnis, dass an den Säulen jeweils die Maut erhoben wird. Das ist nicht der Fall, ebenso wenig wie an den Kontrollbrücken. Für die Standortauswahl der Kontrollsäulen bestimmt zunächst das BAG, auf welchen Streckenabschnitten Säulen errichtet werden sollen. Anschließend führt Toll Collect auf den definierten Abschnitten Vorerkundungen geeigneter Standorte durch. Dabei wird ein umfangreicher Kriterienkatalog zugrunde gelegt. Wichtig ist zunächst, dass der Säulenaufbau ausschließlich auf öffentlichem Grund und Boden erfolgt. Weitere Kriterien betreffen technische Aspekte ebenso wie Umwelt- und Verkehrssicherheitsanforderungen. Beispielhaft seien hier erwähnt: * der Standort befindet sich in der Nähe von örtlichen Netzstromanschlüssen * es herrscht eine uneingeschränkte Sicht in 70 m gegen und ca. 40 m in Fahrtrichtung * es handelt sich nicht um einen Unfallschwerpunkt und in dem Bereich gilt bereits möglichst eine reduzierte Geschwindigkeit Schließlich sei noch erwähnt, dass die jeweils örtlich zuständigen Behörden frühzeitig in den Genehmigungsprozess für die Standorte eingebunden werden. Erst wenn deren Genehmigungen vorliegen, können die Bauarbeiten beginnen. Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676]
Datum
14. Juni 2017 11:52
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Auskünfte danken ich Ihnen, allerdings meinte ich mit Mautstellen jene Orte, wo man die Mautplaketen für LKW bekommt. In einigen Tankstellen gibt es zum Beispiel welche. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676] Sehr geehrter Herr Scharfenort, wenn…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676]
Datum
14. Juni 2017 14:33
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wenn Sie an einem Mautstellen-Terminal buchen möchten, finden Sie eine Übersicht der Standorte auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/mautstellen_finden/mautstellen_finden.html Mit freundlichem Gruß
Ulrich Scharfenort
AW: AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676]
Datum
15. Juni 2017 14:30
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nein, ich möchte nicht buchen, sondern nur wissen, nach welchen Kriterien die Standorte für Mautstellen-Terminals ausgewählt werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
AW: AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676] Sehr geehrter Herr Scharfenort, …
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zur Standortbestimmung für "Mautstellen" [#20676]
Datum
15. Juni 2017 16:34
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihr Interesse am manuellen Einbuchungssystem von Toll Collect. Derzeit sind bundesweit rund 3600 Mautstellen-Terminals in Betrieb. Sie befinden sich im Bundesgebiet an Tankstellen, Autohöfen und Raststätten in der Nähe von Autobahnauffahrten. Denn die Anforderung des Auftraggebers war seinerzeit, dass Fahrer keine unzumutbaren Umwege zurücklegen müssen, um sich vor Befahren einer mautpflichtigen Strecke (ursprünglich nur Autobahnen) am Terminal ein Mautticket zu besorgen. Ein Teil der Terminals befindet sich im grenznahen Ausland an Grenzübergängen, denn auch hier gilt, dass eine manuelle Einbuchung vor dem Befahren des deutschen mautpflichtigen Netzes diskriminierungsfrei gewährleistet sein muss. Im Zuge der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen im kommenden Jahr wird die Zahl der Terminals deutlich reduziert. Gleichzeitig wird eine Einbuchungs-App bereitgestellt, über die sich Fahrer jederzeit und von jedem Ort aus vor Fahrtantritt per Smartphone oder Tablet einbuchen können. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die Ausstattung der Fahrer mit mobilen Endgeräten im Unterschied zum Mautstart vor über 12 Jahren heute weitgehend üblich ist. Mit freundlichem Gruß