Schutzwirkung der "FFP2-Masken"

Testergebnisse zur Wirksamkeit der an Schulen versandten Masken, die vom Kultus-Ministerium als FFP2-Masken bezeichnet wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Jan Hartwig
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Testergebnisse…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Jan Hartwig
Betreff
Schutzwirkung der "FFP2-Masken" [#207000]
Datum
21. Dezember 2020 00:29
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Testergebnisse zur Wirksamkeit der an Schulen versandten Masken, die vom Kultus-Ministerium als FFP2-Masken bezeichnet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Hartwig Anfragenr: 207000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207000/ Postanschrift Jan Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Hartwig

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Hartwig, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schutzwirkung der an die Schulen verteilten Masken. …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Schutzwirkung der "FFP2-Masken"
Datum
18. Januar 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB
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4,0 KB


Sehr geehrter Herr Hartwig, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schutzwirkung der an die Schulen verteilten Masken. Zu den gelieferten Masken erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen. Bezüglich der Verwendbarkeit und über die Hintergründe der Beschaffung hat uns das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf Anfrage folgende Informationen zur Verfügung gestellt: "Aufgrund des zu Beginns der Pandemie stark gestiegenen Bedarfs und der Tatsache, dass ein Großteil der Produktion von Schutzmasken außerhalb Europas angesiedelt ist, wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht, nicht jedoch den formalen Vorgaben (z.B. fehlende CE Kennzeichnung). Für Produkte aus den USA, Kanada, Australien und Japan konnte dies darüber geschehen, dass Ware, die in diesen Staaten als verkehrsfähig gilt, auch für die Bereitstellung auf dem Europäischen Binnenmarkt ausnahmsweise als verkehrsfähig anerkannt wurde. Diese Ausnahme wurde entsprechend auch für den chinesischen Standard KN95 angewendet. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards der EU konnte bei Einfuhr durch Zertifikate bzw. andere erforderliche Nachweise für die Verkehrsfähigkeit in den oben genannten Staaten erfolgen. Zu Beginn der Pandemie mussten hierfür beispielsweise Prüfprotokolle vorgelegt werden, welche von Prüfinstituten mit staatlichen Akkreditierungen, z. B. durch die China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS), ausgestellt sein mussten. Später wurde eine durch ein deutsches Prüfinstitut erfolgreich durchgeführte Schnellprüfung nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA Prüfgrundsatz) verlangt. Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert. Die über den Bund gelieferten Masken wurden dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen. Zu einzelnen Masken gibt es im Internet Informationen zur Qualität. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass es dort Produkte mit identischer Marken- und Produktbezeichnung gibt, von denen aber keine direkten Rückschlüsse auf die Masken aus der Landesbeschaffung abgeleitet werden können." In einem Schreiben an Herrn Sozialminister Lucha hat sich Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür eingesetzt, dass außer den Lehrkräften der Schulen, an denen bereits bislang die Maskenpflicht besteht auch die Grundschullehrkräfte vollwertige, CE-zertifizierte FFP2-Masken erhalten, obwohl an diesen Schulen nach wie vor keine Verpflichtung zum Tragen von Masken während des Unterrichts besteht. Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, bitten wir Sie, sich wegen näherer Informationen zu den Testergebnissen ggf. unmittelbar an das Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zu wenden. Mit freundlichen Grüßen