Gelder für Bevölkerungsschutz

Eine Übersicht aller erfolgten Zahlungen im Bereich Gewalt gegen Frauen, dies umfasst u.a. die Unterstützung von Selbsthilfegruppen oder die Unterstützung von Kampfsportvereine mit dem Ziel, die Frau als Zielgruppe zu haben oder Extra-Gelder für die Polizei um sich mit diesem Thema zu beschäftigen (dies sind Beispiele). Die Zahlen sollen am besten aus 2019 kommen, nicht aus 2020, da hier vermutlich Gelder verkürzt wurden und ich keine unfreiwillig beeinflusste Zahl haben will.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller erfol…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gelder für Bevölkerungsschutz [#207021]
Datum
21. Dezember 2020 11:20
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller erfolgten Zahlungen im Bereich Gewalt gegen Frauen, dies umfasst u.a. die Unterstützung von Selbsthilfegruppen oder die Unterstützung von Kampfsportvereine mit dem Ziel, die Frau als Zielgruppe zu haben oder Extra-Gelder für die Polizei um sich mit diesem Thema zu beschäftigen (dies sind Beispiele). Die Zahlen sollen am besten aus 2019 kommen, nicht aus 2020, da hier vermutlich Gelder verkürzt wurden und ich keine unfreiwillig beeinflusste Zahl haben will.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207021/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21. Dezember 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Gelder für Bevölkerungsschutz [#207021]
Datum
14. Januar 2021 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21. Dezember 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Anfrage beantworten. Grundsätzlich obliegt die Verantwortung für die Bereitstellung und Finanzierung von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen bei den Bundesländern, die dieser Aufgabe nach Maßgabe der im Grundgesetz angelegten und landesrechtlich ausgestalteten Aufgabenverteilung gemeinsam mit den Kommunen seit vielen Jahren nachkommen. Bezüglich der Unterstützung, beispielsweise von Kampfsportvereinen oder Selbsthilfegruppen, möchten wir sie bitten Ihr Anliegen an das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Kommune zu richten. Der Bund kann hier nur insoweit tätig werden, wie dies seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen erlauben. Für die Förderung von bundesweit relevanten Projekten, Modellprojekten oder gleichstellungspolitischer Vernetzungsarbeit im Themenfeld Gewalt gegen Frauen haben wir Ihnen nachfolgend durch das BMFSFJ im Jahr 2019 geförderte Projekte aufgelistet. - "Aktiv gegen digitale Gewalt/ Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum" des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff) - 140.000 Euro - Bundeskoordinierungsstelle des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff) - 310.000 Euro - Bundeskoordinierungsstelle der Frauenhauskoordinierung (FHK) - 350.000 Euro In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode sowie der Istanbul-Konvention hat das BMFSFJ ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder und zur Verbesserung der Hilfestrukturen aufgelegt. Wichtiger Baustein dieses Aktionsprogramms ist ein bundesweites Investitions- und Innovationsprogramm: Das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Im Jahr 2019 ist das Bundesförderprogramm mit Beginn des Innovationsprogramms gestartet. Für die Förderung von innovativen und modellhaften Projekten auf Bundesebene haben wir Ihnen durch das BMFSF im Jahr 2019 geförderte Projekte nachfolgend aufgelistet. - "Make it work" Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt des bff - 170.000 Euro - Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern der FHK - 80.000 Euro - Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt - Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul Konvention des Deutschen Institutes für Menschenrechte - 100.000 Euro - E-Learning-Programm "Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt gemeinsam sicherstellen" des Universitätsklinikum Ulm - 520.000 Euro - Schutz vor digitaler Gewalt unter Einbeziehung der Datensicherheit im Frauenhaus der FHK - 60.000 Euro Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen