Persönlichkeitstest

Ist ein Dienstleister der Berwerberanalysen durchführen soll ein Auftragsverarbeiter, wenn alle Daten über den Bewerber bei diesem Dienstleister erhoben werden, nach vorgegebenen Masken ohne dass man auf die Verarbeitung Einfluss nehmen kann? Das Unternehmen stellt dem Bewerber lediglich einen Link zur Testanmeldung und eine TAN-Nummer zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist ein Dienstleis…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Persönlichkeitstest [#207084]
Datum
22. Dezember 2020 15:18
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist ein Dienstleister der Berwerberanalysen durchführen soll ein Auftragsverarbeiter, wenn alle Daten über den Bewerber bei diesem Dienstleister erhoben werden, nach vorgegebenen Masken ohne dass man auf die Verarbeitung Einfluss nehmen kann? Das Unternehmen stellt dem Bewerber lediglich einen Link zur Testanmeldung und eine TAN-Nummer zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Mein Gz.: 2-3883/6/11 Persönlichkeitstest [#207084] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
11. Januar 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Mein Gz.: 2-3883/6/11 Persönlichkeitstest [#207084] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.12.2020. Diese ist in meiner Behörde eingegangen und wurde dem zuständigen Mitarbeiter zur Bearbeitung übergeben. Mit freundlichen Grüßen