Auskunft Projektförderung 2017 Umweltschutzmaßnahmen

die Ausschreibung, den Projektantrag und den Verwendungsnachweis über die 20.000€ Projektförderung, die 2017 an das Unternehmen "Einhorn Products GmbH" für "Entwicklung und Umsetzung innovativer Umweltschutzmaßnahmen und Aufbau eines Umweltmanagementsystems" gezahlt wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
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Betreff
Auskunft Projektförderung 2017 Umweltschutzmaßnahmen [#207101]
Datum
22. Dezember 2020 18:03
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausschreibung, den Projektantrag und den Verwendungsnachweis über die 20.000€ Projektförderung, die 2017 an das Unternehmen "Einhorn Products GmbH" für "Entwicklung und Umsetzung innovativer Umweltschutzmaßnahmen und Aufbau eines Umweltmanagementsystems" gezahlt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht bzw. Aktena…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Auskunft Projektförderung 2017 Umweltschutzmaßnahmen [#207101]
Datum
12. Januar 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Der betroffenen einhorn products GmbH habe ich hierzu gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 IFG Bln bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Eingang der Stellungnahme der Betroffenen kann ich über Ihren Antrag abschließend entscheiden. Nach § 16 IFG Bln ist die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22.05.1957 gilt in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Gemäß § 6 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge gilt hier die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1 VGebO) vom 24.11.2009 ( tel:24112009) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2020 (GVBl. S. 226). Gemäß Tarifstelle 1004 a) oder b) des Gebührenverzeichnisses kann für die Gewährung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft eine Gebühr in Höhe von 5 € bis 500 € in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungsgebühr wird nach erfolgter Akteneinsicht oder Aktenauskunft festgesetzt. Für die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft wird keine Gebühr erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stellungnahme der betroffenen einhorn products GmbH zu Ihrem Antrag auf Aktenein…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Auskunft Projektförderung 2017 Umweltschutzmaßnahmen [#207101]
Datum
8. Februar 2021 18:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stellungnahme der betroffenen einhorn products GmbH zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) liegt mir nun vor. Das Unternehmen hat einige Teile der Unterlagen als geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Das Recht auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem IFG Bln besteht bezüglich solcher Aktenteile nicht, für die eine in den §§ 5 – 11 IFG Bln geregelte Ausnahme Anwendung findet. Im vorliegenden Fall werden Ausnahmen durch die §§ 6 und 7 IFG Bln begründet, da durch die begehrte Akteneinsicht personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden würden. Daher würde ich die geheimhaltungsbedürftigen Aktenteile unkenntlich machen und Ihnen eine beschränkte Akteneinsicht gemäß § 12 IFG Bln bewilligen. Nach entsprechender Terminvereinbarung kann die Akteneinsicht im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in der Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin unter strikter Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen erfolgen. Aufgrund der derzeitigen besonderen Umstände besteht alternativ die Möglichkeit, dass ich Ihnen die Kopien der Unterlagen zur Einsichtnahme postalisch übersende. Die Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht wird ca. 130,00 EUR betragen. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird voraussichtlich einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen, weil geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen sind. Die Festsetzung der Gebühr in dieser Höhe läge im unteren Rahmen der Tarifstelle 1004 b), Ziffer 2 (100 bis 250 €) des Gebührenverzeichnisses und wäre damit angemessen. Ich bitte um Mitteilung bis zum 19.03.2021, ob ich Ihnen die einzusehenden Unterlagen geschwärzt zur Verfügung stellen soll und welche Form der Einsichtnahme Sie wählen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr Antragsteller/in da ich von Ihnen innerhalb der von mir gesetzten Frist bis zum 19.03.2021 keine Rückmeldung…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Auskunft Projektförderung 2017 Umweltschutzmaßnahmen [#207101]
Datum
22. März 2021 15:46
Status
Sehr Antragsteller/in da ich von Ihnen innerhalb der von mir gesetzten Frist bis zum 19.03.2021 keine Rückmeldung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nicht aufrechterhalten möchten. Die Bearbeitung Ihres Antrages sehe ich daher als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen