Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat
Nach § 24 (1) c ZDF-Staatsvertrag schickt Bundesregierung einen Vertreter des Bundes als neuen Mitglied in ZDF-Verwaltungsrat.
1. Rundfunkrecht ist Landesrecht. Wie kann die Bundesregierung erklären, dass sie im ZDF-Verwaltungsrat einen Vertreter hat? Dieser Vertreter hat sogar die gleichen Rechte wie Vertreter der Länder. Wie kann es sein?
2. Bundesregierung schickt einen Vertreter, der gar keine Vertretung übernehmen darf. Welchen Sinn hat es, den Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat als ZDF-Verwaltungsrat-Mitglied zu haben, wenn alle ZDF-Verwaltungsrat-Mitglieder (auch dieser Vertreter des Bundes) frei von Weisungen, frei von Vertreter-Verhältnissen, frei von anderen Ämtern agieren?
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Datum17. März 2017
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19. April 2017
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