Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat

Nach § 24 (1) c ZDF-Staatsvertrag schickt Bundesregierung einen Vertreter des Bundes als neuen Mitglied in ZDF-Verwaltungsrat.

1. Rundfunkrecht ist Landesrecht. Wie kann die Bundesregierung erklären, dass sie im ZDF-Verwaltungsrat einen Vertreter hat? Dieser Vertreter hat sogar die gleichen Rechte wie Vertreter der Länder. Wie kann es sein?

2. Bundesregierung schickt einen Vertreter, der gar keine Vertretung übernehmen darf. Welchen Sinn hat es, den Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat als ZDF-Verwaltungsrat-Mitglied zu haben, wenn alle ZDF-Verwaltungsrat-Mitglieder (auch dieser Vertreter des Bundes) frei von Weisungen, frei von Vertreter-Verhältnissen, frei von anderen Ämtern agieren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20711]
Datum
17. März 2017 10:36
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 24 (1) c ZDF-Staatsvertrag schickt Bundesregierung einen Vertreter des Bundes als neuen Mitglied in ZDF-Verwaltungsrat. 1. Rundfunkrecht ist Landesrecht. Wie kann die Bundesregierung erklären, dass sie im ZDF-Verwaltungsrat einen Vertreter hat? Dieser Vertreter hat sogar die gleichen Rechte wie Vertreter der Länder. Wie kann es sein? 2. Bundesregierung schickt einen Vertreter, der gar keine Vertretung übernehmen darf. Welchen Sinn hat es, den Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat als ZDF-Verwaltungsrat-Mitglied zu haben, wenn alle ZDF-Verwaltungsrat-Mitglieder (auch dieser Vertreter des Bundes) frei von Weisungen, frei von Vertreter-Verhältnissen, frei von anderen Ämtern agieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass amtliche Informationen im Sinne …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20711]
Datum
22. März 2017 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass amtliche Informationen im Sinne von § 2 Ziffer 1 des IFG zu der von Ihnen gestellten Frage (Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrates) dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) nicht vorliegen. Die Aufgaben des BPA werden im folgenden Artikel beschrieben.: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Bundespresseamt/bundespresseamt-das-amt-im-ueberblick.html?nn=391634. Die Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates gehört nicht dazu; sie ist nach dem Grundgesetz eine Angelegenheit der Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> welche Bundesstelle hat den Vertreter des Bundes in das ZDF-Verwaltungsr…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20711]
Datum
22. März 2017 12:54
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> welche Bundesstelle hat den Vertreter des Bundes in das ZDF-Verwaltungsrat geschickt und hat alle Informationen darüber? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte informieren Sie sich hierzu beim ZDF (z.B. zdf.de). Freundliche Grüße
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: WG: Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20711]
Datum
22. März 2017 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte informieren Sie sich hierzu beim ZDF (z.B. zdf.de). Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.