Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen

1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?
2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?
3. Wer ist die Antragstellerin?
Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben.
Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser.
Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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Sebastian Lokomofeilo
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele An…
An Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207124]
Datum
22. Dezember 2020 19:36
An
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist die Antragstellerin? Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 207124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207124/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu Umweltinfor…
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
Eingangsbestätigung zur Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207124]
Datum
23. Dezember 2020 14:38
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 Abs. 1 SächsUIG vom 22.12.2020 im Landratsamt Nordsachsen. Der Vorgang wird unter dem Aktenzeichen 410/Els/085.15/UIG/22/20 geführt. Es ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung des Vorgangs aufgrund der aktuellen Situation nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG erfolgen kann. Wir bitten Sie insofern um Ihr Verständnis. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Zugang zu Umweltinformationen zum Schutz öffentlicher und privater Belange gemäß §§ 5 und 6 SächsUIG beschränkt oder vollständig abgelehnt werden kann. Für die Übermittlung von Umweltinformationen werden gemäß § 13 Abs. 1 SächsUIG Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, wenn diese über die Einsichtnahme der Informationen vor Ort oder die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft hinausgeht. Eine einfache schriftliche Auskunft liegt insbesondere vor, wenn die beantragten Informationen lediglich durch Nachschau in Karteien, Registern oder Verzeichnissen zusammengestellt werden können, da sie nur abzulesen sind (OVG NRW, a. a. O., juris, Rn. 44; ähnlich auch VG Regensburg, Urt. vom 16.3.2017 – RN 8 K 16.1448). Die von Ihnen begehrten Umweltinformationen gehen über das Maß einer einfachen schriftlichen Auskunft hinaus. Für die Beantwortung Ihres Antrages ist die Beteiligung des Bauamtes, die Heranziehung mehrerer Verfahrensakten, die tabellarische Zusammenstellung sowie die Prüfung und Übersendung von Kurzbeschreibungen bzw. Bau- und Betriebsbeschreibung erforderlich. Dies kann nicht als einfache schriftliche Auskunft gewertet werden. Die Übermittlung der Umweltinformationen ist daher gemäß § 13 Abs. 1 SächsUIG kostenpflichtig. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft sind gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG i.V.m. lfd. Nr. 94 Tarifstelle 1.1 der Neunten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (9. SächsKVZ) Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zwischen 10 und 410 Euro zu erheben Für die Zurverfügungstellung von Akten oder sonstigen Informationsträgern sind gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG i.V.m. lfd. Nr. 94 Tarifstelle 1.2 des 9. SächsKVZ Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zwischen 10 und 500 Euro zu erheben. Für die Übermittlung oder Zurverfügungstellung von Informationen in besonders aufwendigen Fällen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, sind gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG i.V.m. lfd. Nr. 94 Tarifstelle 1.3 des 9. SächsKVZ Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zwischen 300 und 2.000 Euro zu erheben. Die im vorliegenden Antragsverfahren anfallenden Verwaltungskosten können erst nach Prüfung des Sachverhaltes und des tatsächlich erforderlichen Verwaltungsaufwandes konkret bestimmt werden. Gerne informieren wir Sie nach entsprechender Prüfung über die auf Sie zukommenden Kosten. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Antrag nach § 4 SächsUIG vom 22.12.2020 Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit E-Mail vom 22.12.2020 stellten Sie be…
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
Antrag nach § 4 SächsUIG vom 22.12.2020
Datum
4. Januar 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bersicht.xlsx
14,7 KB
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit E-Mail vom 22.12.2020 stellten Sie bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Nordsachsen einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG). Insbesondere beantragten Sie die tabellarische Zusammenstellung von Informationen zu aktuellen Anträgen auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1. und 7.2. des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes auf Antrag Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein Interesse darlegen zu müssen. Der Zugang zu Umweltinformationen kann jedoch zum Schutz öffentlicher und privater Belange gemäß §§ 5 und 6 SächsUIG beschränkt oder vollständig abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind vorliegend nicht ersichtlich. Ihrem Antrag vom 22.12.2020 wird daher stattgegeben. Aktuell liegt dem Landratsamt Nordsachsen nur ein Antrag auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1. und 7.2. des Anhang 1 zur 4. BImSchV vor. Die entsprechenden Umweltinformationen erhalten Sie gemäß Ihrem Antrag in der beigefügten Tabelle (pdf-Datei). Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes werden für die Zurverfügungstellung der beantragten Umweltinformationen keine Verwaltungskosten erhoben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Lokomofeilo
AW: Antrag nach § 4 SächsUIG vom 22.12.2020 [#207124] Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen vielma…
An Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Antrag nach § 4 SächsUIG vom 22.12.2020 [#207124]
Datum
12. Januar 2021 19:30
An
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für die Beantwortung meiner Anfrage. Bezüglich des Antrags der Quickhof GmbH & Co. KG zur Errichtung und Betrieb eines neuen Ferkelstalles auf Flurstück 167/4, bitte ich Sie nun noch um die Zusendung der Kurzbeschreibung dieses Antrags. Sollten für diese Anfrage wiederum Kosten anfallen bitte ich darum, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 207124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207124/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>