Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Mir ist unklar, warum nicht nach Geschlecht differenziert wird. Aktuell ist es so, dass 75% der Patienten auf den Intensivstationen Männer sind. Daher sollte nach meinem Verständnis, um die Intensivstationen zu entlasten, das Geschlecht bei der Impfpriorität eine Rolle spielen, so wie es Vorerkrankungen ebenfalls tun.
Das könnte für mich dann etwa so aussehen, Männer über 75 werden Frauen über 80 gleichgestellt. Da Frauen tendenziell immer noch 3-5 Jahre älter werden wären diese dann zum Impfzeitpunkt biologisch ungefähr gleich alt wie die Männer.
Da Alte über 80 Jahre zuerst geimpft werden und es mehr alte Frauen über 80 Jahren (Verhältnis ca. 2:1) gibt, ist nach Vollimpfung der Gruppe 1 die Zahl an geimpften Frauen doppelt so groß wie die der geimpften Männern, obwohl letztere 3mal häufiger schwer erkranken. Die vorhandenen Impfdosen werden also nicht optimal genutzt um die Intensivstationen zu entlasten. Was ist die Begründung für diese nicht maximal effiziente Vorgehensweise?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 207160
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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