Corona Impflogik

Mir ist unklar, warum nicht nach Geschlecht differenziert wird. Aktuell ist es so, dass 75% der Patienten auf den Intensivstationen Männer sind. Daher sollte nach meinem Verständnis, um die Intensivstationen zu entlasten, das Geschlecht bei der Impfpriorität eine Rolle spielen, so wie es Vorerkrankungen ebenfalls tun.
Das könnte für mich dann etwa so aussehen, Männer über 75 werden Frauen über 80 gleichgestellt. Da Frauen tendenziell immer noch 3-5 Jahre älter werden wären diese dann zum Impfzeitpunkt biologisch ungefähr gleich alt wie die Männer.
Da Alte über 80 Jahre zuerst geimpft werden und es mehr alte Frauen über 80 Jahren (Verhältnis ca. 2:1) gibt, ist nach Vollimpfung der Gruppe 1 die Zahl an geimpften Frauen doppelt so groß wie die der geimpften Männern, obwohl letztere 3mal häufiger schwer erkranken. Die vorhandenen Impfdosen werden also nicht optimal genutzt um die Intensivstationen zu entlasten. Was ist die Begründung für diese nicht maximal effiziente Vorgehensweise?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist unklar, war…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Impflogik [#207160]
Datum
23. Dezember 2020 15:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist unklar, warum nicht nach Geschlecht differenziert wird. Aktuell ist es so, dass 75% der Patienten auf den Intensivstationen Männer sind. Daher sollte nach meinem Verständnis, um die Intensivstationen zu entlasten, das Geschlecht bei der Impfpriorität eine Rolle spielen, so wie es Vorerkrankungen ebenfalls tun. Das könnte für mich dann etwa so aussehen, Männer über 75 werden Frauen über 80 gleichgestellt. Da Frauen tendenziell immer noch 3-5 Jahre älter werden wären diese dann zum Impfzeitpunkt biologisch ungefähr gleich alt wie die Männer. Da Alte über 80 Jahre zuerst geimpft werden und es mehr alte Frauen über 80 Jahren (Verhältnis ca. 2:1) gibt, ist nach Vollimpfung der Gruppe 1 die Zahl an geimpften Frauen doppelt so groß wie die der geimpften Männern, obwohl letztere 3mal häufiger schwer erkranken. Die vorhandenen Impfdosen werden also nicht optimal genutzt um die Intensivstationen zu entlasten. Was ist die Begründung für diese nicht maximal effiziente Vorgehensweise?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207160/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Corona Impflogik [#207160]
Datum
28. Dezember 2020 06:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen