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Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln

12.05.2015
Vorlagen-Nummer 1425/2015
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil

„Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do&

ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und Kommunen
„Sollte es zu nicht vertretbaren finanziellen Mehrbelastungen kommen, sieht das Gesetz vor, diese Fälle zu prüfen und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen.“

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=401568&type=do&

"Kommunen und Rundfunkanstalten vereinbaren Analyse der finanziellen Belastungen durch den neuen Rundfunkbeitrag

Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert."
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do&

1. Bitte schicken Sie mir die oben genannte Vereinbarung sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ zu. Oder teilen mir mit, wo man diese Vereinbarung finden und lesen kann.
2. Bitte nennen Sie gesetzliche Grundlage, die das Unterzeichnen dieser Vereinbarung ermöglicht hat.
3. Welches Gesetz sieht es vor, dass bestimmte einzelne Rundfunkbeitragsschuldner (Städte und Kommunen) bei Mehrbelastungen geprüft und Anpassungen vorgenommen werden? Wer macht diese Anpassungen? WDR im Festsetzungsbescheid oder Stadt Köln reorganisiert sich neu, um Rundfunkbeiträge zu sparen?
4. Welches Verfahren wurde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und ARD beschlossen? Bitte Informationen dazu und Dokumente.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum
20. März 2017 13:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
12.05.2015 Vorlagen-Nummer 1425/2015 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil „Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“ https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do& ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und Kommunen „Sollte es zu nicht vertretbaren finanziellen Mehrbelastungen kommen, sieht das Gesetz vor, diese Fälle zu prüfen und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen.“ https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=401568&type=do& "Kommunen und Rundfunkanstalten vereinbaren Analyse der finanziellen Belastungen durch den neuen Rundfunkbeitrag Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert." https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=403336&type=do& 1. Bitte schicken Sie mir die oben genannte Vereinbarung sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ zu. Oder teilen mir mit, wo man diese Vereinbarung finden und lesen kann. 2. Bitte nennen Sie gesetzliche Grundlage, die das Unterzeichnen dieser Vereinbarung ermöglicht hat. 3. Welches Gesetz sieht es vor, dass bestimmte einzelne Rundfunkbeitragsschuldner (Städte und Kommunen) bei Mehrbelastungen geprüft und Anpassungen vorgenommen werden? Wer macht diese Anpassungen? WDR im Festsetzungsbescheid oder Stadt Köln reorganisiert sich neu, um Rundfunkbeiträge zu sparen? 4. Welches Verfahren wurde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und ARD beschlossen? Bitte Informationen dazu und Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Kö…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum
21. April 2017 00:06
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln“ vom 20.03.2017 (#20738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag Herr Antragsteller/in, dies ist ein allgemeines Postfach der Stadtverwaltung Köln. Wegen der Rundfunkb…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum
21. April 2017 07:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, dies ist ein allgemeines Postfach der Stadtverwaltung Köln. Wegen der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte an folgende Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice WDR Appellhofplatz 1 50667 Köln Tel.: 01806/99955510 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> es werden Dokumente und Informationen, die bei der Stadt Köln sind, ange…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum
21. April 2017 08:23
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> es werden Dokumente und Informationen, die bei der Stadt Köln sind, angefragt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln“ [#20738]
Datum
4. Mai 2017 13:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20738 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage gar nicht bearbeitet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln“ [#20738]
Datum
2. Juli 2017 13:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20738 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage gar nicht bearbeitet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738] Sehr geehrte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738]
Datum
11. Oktober 2017 17:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> mein Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ich habe von Ihnen keine Antwort vom 1.8 erhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Kommunalverwaltung Köln
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 Sehr geehrtAntragste…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017
Datum
16. Oktober 2017 09:04
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 01.08.2017 liegt mir nicht vor. Bitte schicken Sie mir Ihre Mail nochmal zu. Danke Im Auftrag Frau Kirsten Hohmann Stadt Köln , Die Oberbürgermeisterin Zentrales Einwohnerwesen 50760 Köln Fax: 0221/221-21506 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.stadt-koeln.de [Beschreibung: <<E-Mail-Adresse>> Von: <Information-entfernt> Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 17:21 An: 1000/3 Stadtverwaltung Köln Cc: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Betreff: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2258/17 Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 1.8.2017 ________________________________ Sehr geehrte<Information-entfernt> in der oben genannten Angelegenheit erinnere ich an die Erledigung meines Schreibens vom 1.8.2017. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738] Sehr gee…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Bergmanns auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738]
Datum
16. Oktober 2017 10:55
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> hier ist der gesamte Ablauf: https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitragspflicht-der-stadt-koln/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in der oben genannten Angelegenheit h…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017
Datum
9. Januar 2018 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der oben genannten Angelegenheit habe ich heute einen Anruf vom Einwohnermeldeamt der Stadt Köln erhalten, an welches Ihr Antrag weitergeleitet wurde. Dort liegt die von Ihnen beantragte Information nicht vor. Daher bitte ich Sie, sich unmittelbar an den Stadtdirektor <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>), welchen Sie auch in Ihrer Anfrage ausdrücklich nennen, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738]
Datum
9. Januar 2018 12:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.01.2018 wird hiermi…
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.3.2017 [#20738]
Datum
9. Januar 2018 15:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.01.2018 wird hiermit bestätigt.
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