Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischerei Kluge
Baumschulenstraße 65B
12437 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
29. Dezember 2020 14:48
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Kluge Baumschulenstraße 65B 12437 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Anforderung einer Ausweiskopie. Bedingender-Charakter-Unfug. Behördengeschwurbel zu Veröffentlichungsverbot.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Anforderung einer Ausweiskopie. Bedingender-Charakter-Unfug. Behördengeschwurbel zu Veröffentlichungsverbot.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche nicht der Weitergabe meiner Daten, wenn sie explizit angefordert we…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
24. Januar 2021 13:11
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche nicht der Weitergabe meiner Daten, wenn sie explizit angefordert werden. Ich möchte jedoch über eine Weitergabe informiert werden. Das VIG verpflichtet mich nicht, meine Identität mit der Vorlage einer Ausweiskopie nachzuweisen. Ich sehe zudem keine gesetzliche Grundlage zur Verabeitung meiner Identitätsdaten durch Sie. Die Übersicht auf dem Portal FragDenStaat zeigt, dass Sie innerhalb von 2 Jahre keine einzige Anfrage nach Hygienekontrollberichten positiv bbschieden haben. Das erweckt den Anschein, dass Sie Anfragen nach dem VIG sabotieren und Ihre "Zweifel an der Identität des Antragsstellers" nur vorgeschoben sind. Damit verhindern Sie aktiv, dass Verbraucher von Schimmel im Kühlraum, Gammelfleisch im Döner und Schaben in allen Wachstumsstadien erfahren, um auf Basis dieser Informationen Kaufentscheidungen zu treffen. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von 14 Tagen schriftlich, dass mein Antrag auch ohne Zusendung einer Ausweiskopie unverzüglich bearbeitet wird. Meinen Antrag erhalte ich aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
BESCHWERDE Sehr geehrte Damen und Herren, das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick von Berlin…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
BESCHWERDE
Datum
10. Februar 2021
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick von Berlin fordert für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ausweiskopien der Antragsteller|innen an. Als Grund dafür werden "Zweifel an der Identität des Antragstellers" vorgeschoben. Wenn tatsächlich Zweifel der Identität bestünden, könnte das Veterinäramt Treptow-Köpenick problemlos die Eingangsbetätigung mit einer förmlichen Zustellung versenden. Die Forderung nach Zusendung einer Ausweiskopie wäre damit hinfällig. Das Prinzip der Datensparsamkeit bliebe gewahrt. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick hatte und hat jedoch zu keinem Zeitpunkt vor, Anfragen nach dem VIG zu beantworten: Eine kurze Überprüfung auf dem Verbraucherinformationsportal "Topf Secret" zeigt, dass von mehr als 200 Anfragen in den vergangenen 2 Jahren keine einzige Anfrage positiv beschieden wurde. Insofern ist die Einforderung einer Ausweiskopie datenschutzrechtlich als missbräuchlich zu werten. Wie die Verweigerung von durch das VIG garantierten Verbraucherrechten zeigt, scheint mangelnder Respekt vor Gesetzen Teil der Behördenkultur im Bezirksamt Treptow-Köpenick zu sein. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch Datenschutzgesetze missachtet werden. Bitte untersagen Sie dem Veterinäramt Treptow-Köpenick von Berlin die Einforderung von Ausweiskopien zur Bearbeitung von Anträgen nach dem VIG. Im Anhang finden Sie die bisherige Kommunikation mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick. Diese kann auch unter https://fragdenstaat.de/a/207403 eingesehen werden. Sie dürfen dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick meinen Namen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen, Xxx
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
23. Februar 2021 17:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingangsbestätigung der Eingabe vom 10.02.2021.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
23. März 2021 16:58
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
23. April 2021 08:30
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
24. Mai 2021 09:38
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
29. Mai 2021 11:31
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
16. Juni 2021 08:57
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
14. Juli 2021 09:18
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 163 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Zwischennachricht zur Eingabe vom 10.02.2021.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. August 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ v…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
14. August 2021 12:45
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin [#207403]
Datum
15. September 2021 13:12
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 226 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Oktober 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 247 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
13. Oktober 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Kluge Baumschulenstraße 65B 12437 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. 3. Bitte teilen Sie mir mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung der betreffenden Dokunente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
17. November 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Was Stand? PER FAX Hallo, ich nix Antwort Fax 13.10.2021 auf "Fleischerei Kluge". Das viele Tage! Nix…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Was Stand?
Datum
17. November 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Hallo, ich nix Antwort Fax 13.10.2021 auf "Fleischerei Kluge". Das viele Tage! Nix gut. Schade. Xxx
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht PER …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe
Datum
29. Dezember 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht PER FAX Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb Fleischerei Kluge Baumschulenstraße 65B 12437 Berlin weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokunente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
29. Dezember 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin“ vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 331 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
29. Dezember 2021
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 13.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand 52.9510.10 PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über de…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand 52.9510.10
Datum
29. Dezember 2021
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meiner Beschwerde vom 10.02.2021. Die "Krankheitsgründe" im Bezirksamt Treptow-Köpenick sollten sich Anfang Sdeptember erledigt haben. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
25. Januar 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 358 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
26. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 13.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht mein…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe
Datum
3. Februar 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage Datenweitergabe an Fleischerei Kluge" vom 29.12.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlungsbitte "Datenweitergabe Fleischerei Kluge" Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlungsbitte "Datenweitergabe Fleischerei Kluge"
Datum
18. Februar 2022
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG, UIG, VIG) gegenüber dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Treptow-Köpenick. Die Behörde reagierte weder auf meinen Antrag vom 29.12.2021 noch auf meine Erinnerung vom 03.02.2022. Sie finden die Dokumente zu dieser Anfrage im Anhang. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen,
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Eingangsbestätigung der Vermittlungsbitte bzgl. der Datenweitergabe an den Betrieb.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Eingangsbestätigung der Vermittlungsbitte bzgl. der Datenweitergabe an den Betrieb.
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Bei der Eingangsbestätigung der Vermittlungsbitte bzgl. der Datenweitergabe an den Betrieb wurde versehentlich ein…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Bei der Eingangsbestätigung der Vermittlungsbitte bzgl. der Datenweitergabe an den Betrieb wurde versehentlich ein falsches Aktenzeichen mitgeteilt. Für dessen Korrektur wird ein weiterer Brief in Aussicht gestellt.
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Anfrage Datenweitergabe Fleischerei Kluge in 12437 Berlin Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Mitteilung vom…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe Fleischerei Kluge in 12437 Berlin
Datum
2. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Mitteilung vom 03.02.2022 (per Fax) über den Stand Ihrer Anfrage zur „Datenweitergabe an Fleischerei Kluge" können wir Ihnen mitteilen, dass keine Datenweitergabe an den o.g. Betrieb erfolgt ist. Dieses betrifft im Übrigen alle Ihre eingereichten, nicht bearbeitungsfähigen Anträge zum jetzigen Zeitpunkt. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ergänzung 52.9510.10 PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sehr geehrte Damen un…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzung 52.9510.10
Datum
27. Juni 2022
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Beschwerde vom 10.02.2021 gegen das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick von Berlin (kurz: Behörde) wie folgt: - Bezüglich der Falschbehauptung der Behörde zu angeblichen "Identitätszweifeln" verweise ich auf ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg (Au 9 K 21.667), nach dem Behörden grundsätzlich bei KEINER Anfrage auf einer PRIVATEN Postadresse bestehen dürfen. Die Anforderung einer MELDEADRESSE an sich ist somit bereits illegal. Damit ist der speziellere Fall der Anforderung einer Ausweiskopie selbstredend ebenfalls hinfällig. - Die Behörde hätte eine illegale Überprüfung der MELDEADRESSE durch eine Melderegisteranfrage durchführen können. Daran hat Sie jedoch kein Interesse. Ihre offensichtlich illegale Anforderung dient nur der Kaschierung behördlicher Arbeitsverweigerung. - Inzwischen hat die Behörde zwei Förmliche Zustellungen an mich versendet. Sie verweigert jedoch weiterhin die Bearbeitung meiner VIG-Anfragen. - Der mangelnde Respekt der Behörde vor Gesetzen zeigt sich auch bei ihrer Arbeitsverweigerungshaltung bzgl. Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bitte untersagen Sie der Behörde endlich die Anforderung von Ausweiskopien. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Ergänzung 2 52.9510.10 PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sehr geehrte Damen …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzung 2 52.9510.10
Datum
19. Juli 2022
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Beschwerde vom 10.02.2021 gegen das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick von Berlin wie folgt: - Auch in Niedersachsen gab es eine Behörde, die Personalausweisekopien für die Beantwortung von VIG-Anfragen angefordert hatte. Unter dem Aktenzeichen 2.24-2370-04/2021-234 hat die Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen die rechtswidrige Praxis des Landkreises Osterholz innerhalb eines halben Jahres untersagt. Bitte beenden auch Sie endlich die rechtswidrige Anforderung von Ausweiskopien der Treptow-Köpenicker Datentaliban. ;-) Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
28. November 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Damit sind Sie seit 696 Tagen untätig. Wie lange möchten Sie noch Ihre mutmaßliche Faulheit verschleiern und/oder Ekelbetriebe decken? Ihr Geschwurbel wegen meiner angeblich "nicht bearbeitungsfähigen Anträge" hat sich ja längst in Berliner Luft aufgelöst. #FailedState Berlin. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
28. November 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 29.12.2020 (#207403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Damit sind Sie seit 696 Tagen untätig. Wie lange möchten Sie noch Ihre mutmaßliche Faulheit verschleiern und/oder Ekelbetriebe decken? Ihr Geschwurbel wegen meiner angeblich "nicht bearbeitungsfähigen Anträge" hat sich ja längst in Berliner Luft aufgelöst. #FailedState Berlin. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht S…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
1. Dezember 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick
Status
PER FAX Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Kluge, Berlin" vom 13.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Damit sind Sie seit 414 Tagen untätig. Wie lange möchten Sie noch Ihre mutmaßliche Faulheit verschleiern und/oder Ekelbetriebe decken? Ihr Geschwurbel wegen meiner angeblich "nicht bearbeitungsfähigen Anträge" hat sich ja längst in Berliner Luft aufgelöst. #FailedState Berlin. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] PS: Welchen Teil meiner Bitte um Empfangsbestätigung haben Sie nicht verstanden?
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand 52.9510.10 PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand 52.9510.10
Datum
5. Dezember 2022
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
PER FAX Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, wird meine Beschwerde vom 10.02.2021 noch bearbeitet, oder muss ich sie erneut stellen? Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Geschäftszeichen 52.9510.27 Abschlussnachricht Ihre Beschwerde vom 10. Februar 2021 Sehr << Antragsteller…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Geschäftszeichen 52.9510.27 Abschlussnachricht Ihre Beschwerde vom 10. Februar 2021 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte wir um Entschuldigung für die u. a. kapazitätsbedingt sehr lange Bearbeitungszeit Ihrer Beschwerde. Wir möchten Sie nun darüber unterrichten, dass das auf Ihre Beschwerde hin eingeleitete Überprüfungsverfahren abgeschlossen ist. Einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Informationen mangels tatsächlicher Verarbeitung Ihrer Ausweisdaten nicht feststellen können. Begründung: I. Sie haben bei dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, mit E-Mail vom 29. Dezember 2020 einen Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt. Daraufhin teilte das Bezirksamt Ihnen mit Schreiben vom 20. Januar 2021 mit, dass Ihr Antrag u. a. nicht bearbeitungsfähig sei, da Zweifel an l~rer Identität bestünden. Zur weiteren Bearbeitung des Antrags sei eine Fotokopie eines geeigneten Identitätsnachweises erforderlich. Darauf müsse die Unterschrift, der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum von Ihnen erkennbar sein. Weitere Angaben auf dem Personalausweis könnten geschwärzt werden. II. Wir haben dem Verantwortlichen aufgrund Ihrer Beschwerde mitgeteilt, dass durch die beschriebene Vorgehensweise grundsätzlich ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nicht ausgeschlossen ist. Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenverarbeitung nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der dort genannten Bedingungen erfüllt ist. Vorliegend kommt lediglich eine Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und e DSGVO in Betracht. Danach ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie·zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt (lit. c), oder wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt, oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (lit. e). Gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO wird die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1Satz1 lit. c und e DSGVO durch Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, festgelegt. Eine solche Festlegung könnte hier in § 3 Nr. 2 BlnDSG gesehen werden. Danach ist die nicht in besonderen Rechtsvorschriften geregelte Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist und Bundesrecht vollzogen wird und dieses die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht abschließend regelt. Vorliegend geht es um eine Entscheidung über Anträge auf Auskunft nach § 2 des bundesgesetzlichen VIG, die dem Verantwortlichen obliegt. Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 2 BlnDSG liegen mangels einer Erforderlichkeit der Erhebung der oben beschriebenen personenbezogenen Daten mittels teilgeschwärzter Kopie des Personalausweises jedoch nicht vor. Der Begriff der Erforderlichkeit bestimmt sich dabei unter anderem nach den Maßgaben von Art. 5 Abs. 1Satz1 lit. c DSGVO. Demnach muss die Verarbeitung personenbezogener Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein {„Datenminimierung"). Die Daten müssen also entsprechend der Zweckbindung qualitativ und quantitativ möglichst weitgehend begrenzt werden {vgl. Paal/Pauly/Frenzel DS-GVO Art. 5, Rn. 34). Die Anforderung der Norm kann auch als „zur Erreichung des festgelegten Verarbeitungszwecks erforderlich" formuliert werden, wobei die Menge von Daten so zu begrenzen ist, dass zusätzliche Daten nicht verarbeitet werden dürfen, wenn der Verarbeitungszweck auch ohne sie erreicht werden kann {vgl. Kühling/Buchner/Herbst DS-GVO Art. 5, Rn. 57). Wenn die Daten im Umfang. in der Genauigkeit. in der Dichte oder in Aussagekraft weitergehen, als der Verarbeitungszweck dies unbedingt erfordert, ist die beabsichtigte Verarbeitung nicht auf das notwendige Maß beschränkt und muss durch bestehende, ebenso effektive Alternativen mit geringerer Einsatztiefe ersetzt werden {vgl. Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, Art. 5, Rn. 121). Vorliegend wäre die Vorlage von Kopien von Ausweisdokumenten zum Nachweis der Identität ungeeignet und bereits deshalb den Verarbeitungszwecken nach dem VIG nicht dienlich, weil die Kopien sehr leicht manipuliert oder Fälschungen am Computer erstellt werden können. Weiterhin rechtfertigen die Verarbeitungszwecke keine Anforderung einer, wenn auch teilweise geschwärzten Kopie eines Personalausweises, aufgrund der damit verbundenen Eingriffstiefe bei gleichzeitig bedeutend milderen Eingriffsmöglichkeiten. Im Hinblick auf die Beurteilung der Eingriffstiefe der geplanten Datenverarbeitung ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber an die Anfertigung von Kopien des Personalausweises strenge Anforderungen stellt. Gemäß § 20 Abs. 2 PAuswG darf der Personalausweis nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers abgelichtet werden. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber einer solchen Kopie eine besondere Bedeutung zumisst, die qualitativ über die einer allgemeinen Datenverarbeitung hinausgeht. Dementsprechend sind enge Maßgaben bei der Anforderung von Personalausweiskopien zu beachten: Die Anfertigung einer, wenn auch teilweise geschwärzten Kopie kann danach nur zulässig sein, wenn ein Gesetz dies konkret verlangt {wie es bspw. in§ 8 Abs. 2 Satz 2 GwG oder§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnis-VO bestimmt ist) oder vernünftige Zweifel an der Identität der Inhaberin oder des Inhabers des Personalausweises bestehen, wobei insoweit auch die o. g. fehlende Fälschungssicherheit solcher Kopien Berücksichtigung finden muss. Vorliegend sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die an Ihrer Identität zweifeln lassen. Es fehlen auch Anhaltspunkte dafür, dass ein Dritter ein Interesse an der begehrten Auskunft haben und deshalb unter Benutzung einer falschen Identität die Auskunft erschleichen könnte {vgl. insoweit auch das Urteil des VG Berlin vom 31. August 2020, 1 K 90.19 zum Identitätsnachweis bei einem Selbstauskunftsantrag). Gleichzeitig ließen sich selbst begründeten Zweifel an der Identität des Antragstellers mit einer postalischen Zustellung {ggf. auch mit einer förmlichen Zustellung) der von ihm angeforderten Unterlagen beseitigen. Eine solche postalische Zustellung ist bereits erfolgt. Unabhängig von der Unrechtmäßigkeit des Anforderns einer Personalausweiskopie sieht § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG lediglich vor, dass der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers beinhalten soll. Nach dieser Norm ist die darüber hinausgehende Erhebung der Unterschrift und des Geburtsdatums des Antragstellers, die der Verantwortliche vornimmt, nicht erforderlich und somit unzulässig. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG eine Soll-Vorschrift ist, also selbst eine Erhebung des Namens und der Anschrift des Antragstellers nicht in jedem Fall erforderlich ist, sondern einer Einzelfallprüfung bedarf, die hier nicht ersichtlich ist. III. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, teilte uns daraufhin mit, dass es unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung nunmehr sein Verfahren angepasst hat. Zukünftig - und auch im Hinblick auf alle noch schwebenden Anträge - wird auf die Vorlage eines Identifikationsausweises verzichtet. Da Sie bislang noch keine Ausweiskopie an das Bezirksamt übersandt haben und das Verfahren umgestellt wurde, sind weitere aufsiditsrechtliche Maßnahmen vorliegend nicht mehr erforderlich. Soweit Ihre Beschwerde betroffen ist, betrachten wir die Angelegenheit damit als abgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich - auch als elektronisches Dokument mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (OES) - oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bzw. der Urkundsbeamtin einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Klageerhebung die Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die Klage innerhalb dieser Frist beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen