Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept
Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern der Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO, und zwar:
1. das Konzept in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen (1.x, 0.x)
2. Erwägungen, die zu dem Konzept geführt haben, vor allem zu den Entscheidungen für
2.1 die Länge der ID
2.2 die zulässige Zifferkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung)
2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren)
Ergebnis der Anfrage
Das ITZ-Bund lehnt die Anfrage ab mit der Begründung, es sei nur im Auftrag tätig gewesen.
Eine spätere, ähnliche Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ( https://fragdenstaat.de/a/209032 ) brachte dann teilweise die gewünschte Information.
Information nicht vorhanden
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Datum29. Dezember 2020
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7. April 2021
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