Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept

Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern der Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO, und zwar:
1. das Konzept in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen (1.x, 0.x)
2. Erwägungen, die zu dem Konzept geführt haben, vor allem zu den Entscheidungen für
2.1 die Länge der ID
2.2 die zulässige Zifferkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung)
2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren)

Ergebnis der Anfrage

Das ITZ-Bund lehnt die Anfrage ab mit der Begründung, es sei nur im Auftrag tätig gewesen.

Eine spätere, ähnliche Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ( https://fragdenstaat.de/a/209032 ) brachte dann teilweise die gewünschte Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Berechnung…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept [#207427]
Datum
29. Dezember 2020 18:22
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern der Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO, und zwar: 1. das Konzept in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen (1.x, 0.x) 2. Erwägungen, die zu dem Konzept geführt haben, vor allem zu den Entscheidungen für 2.1 die Länge der ID 2.2 die zulässige Zifferkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung) 2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207427 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG. Meine Antwort entnehmen Sie bitte dem an…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept [#207427]
Datum
18. Januar 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
480,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG. Meine Antwort entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen