Daten aus dem Digitalen Impfquotenmonitoring

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie das RKI hier (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html) mitteilt, übermitteln (mobile) Impfteams Zahlen zu verabreichten Impfungen gegen das Coronavirus an die Bundesdruckerei. Hiermit bitte ich um Bereitstellung dieser Daten, idealerweise in einem maschinenlesbaren Format (zum Beispiel als CSV) und unter einer stabilen URL, unter der stets aktuelle Daten zu finden sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Dominik Hayon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie das RKI hier (https://www.rki.de/DE/Content/InfA…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Daten aus dem Digitalen Impfquotenmonitoring [#207488]
Datum
30. Dezember 2020 13:10
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie das RKI hier (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html) mitteilt, übermitteln (mobile) Impfteams Zahlen zu verabreichten Impfungen gegen das Coronavirus an die Bundesdruckerei. Hiermit bitte ich um Bereitstellung dieser Daten, idealerweise in einem maschinenlesbaren Format (zum Beispiel als CSV) und unter einer stabilen URL, unter der stets aktuelle Daten zu finden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dominik Hayon Anfragenr: 207488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207488/ Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesdruckerei GmbH
WG: Bundesdruckerei - Ihr Ticket *ID#24-3289343 vom 30.12.2020 13:11 Sehr geehrter Herr Hayon, vielen Dank für Ih…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
WG: Bundesdruckerei - Ihr Ticket *ID#24-3289343 vom 30.12.2020 13:11
Datum
26. Januar 2021 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hayon, vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bundesdruckerei GmbH ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz ist, jedoch keine Behörde. Sie nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (z. B. im Sinne einer Funktionsauslagerung), so dass die Bundesdruckerei GmbH weder der Auskunftspflicht nach § 1 IFG unterliegt, noch als informationspflichtige Stelle gemäß § 2 Abs. 1 UIG einzustufen ist. Die Bundesdruckerei stellt im Auftrag des Robert Koch-Instituts (RKI) das Meldesystem zum sogenannten „Digitalen Impfquoten-Monitoring" bereit. Die Daten werden lediglich dem RKI zur Verfügung gestellt und nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Fragen zum „Digitalen Impfquoten-Monitoring“ wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestelle des Robert Koch-Instituts: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen