Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schlachterei Harald Lüddeke
Marktstraße 6
31246 Lahstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle am 07.02.2018: 6 Mängel
- Kontrolle am 25.03.2019: 15 Mängel
- Kontrolle am 19.07.2021: 20 Mängel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke [#207514]
Datum
30. Dezember 2020 16:40
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlachterei Harald Lüddeke Marktstraße 6 31246 Lahstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207514/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke [#207514]
Datum
14. Juli 2021 08:04
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 163 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207514/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
9. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 250 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
28. Oktober 2021
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlachterei Harald Lüddeke Marktstraße 6 31246 Lahstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
18. November 2021
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 290 (in Worten: Zweihundertundneunzig) Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Peine
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
Von
Landkreis Peine
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
13. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 315 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
13. Dezember 2021
An
Landkreis Peine
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke" vom 28.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Januar 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 340 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Januar 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke" vom 28.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Februar 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke“ vom 30.12.2020 (#207514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 370 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Februar 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke" vom 28.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Mai 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Untätigkeitsklage
Verwaltungsgericht Braunschweig
Klageeingang und Kostenrechnung
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Klageeingang und Kostenrechnung
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Entschuldigungsschreiben der Behörde bzgl. der extrem langen Bearbeitungsdauer. Positive und souveräne Reaktion a…
Entschuldigungsschreiben der Behörde bzgl. der extrem langen Bearbeitungsdauer. Positive und souveräne Reaktion auf die Untätigkeitsklage.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
28. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Bitte teilen Sie, sobald Sie den angekündigten stattgebenden Bescheid erhalten haben mit, ob sie den Rechtsstreit für erledigt erklären. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit äußere ich mich wie folgt: Der Kläger hat am 30.12.2020 per E-Mail über das Internetportal .Frag den Staat" bei mir auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz über meine Kontrollergebnisse der letzten beiden Kontrollen im Betrieb Schlachterei Harald Lüddecke, Marktstraße 6, 31 246 Lahstedt, beantragt. Mit Schreiben vom 12.01 .2021 (Blatt 3) wurde dem Kläger schriftlich der Antragseingang bestätigt. In dem Schreiben habe ich darauf verwiesen, dass durch pandemiebedingte Einschränkungen voraussichtlich eine fristgemäße Antragsbearbeitung nicht möglich sein würde. Aufgrund der Pandemie erfolgten Personalabordnungen an das Gesundheitsamt. Parallel dazu waren mehrere krankheitsbedingte monatelange weitere Personalausfälle zu verzeichnen, die sich bis in das laufende Jahr hineinzogen und in erheblichem Umfang Vertretungstätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bedingten. Daher konnte bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage der Antrag des Klägers nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Inzwischen ist die Bescheiderstellung zu dem Antrag des Klägers erfolgt und wird diesem in Kürze zugehen. Dem Antrag wurde vollumfänglich stattgegeben. Weitere hier vorliegende Anträge des Klägers auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz werden ebenfalls kurzfristig beschieden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt]
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid
Bescheid
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: …
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
6. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit erinnere ich höflich an die Verfügung des Gerichts vom 27. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
>>>>>>>>>> Die Auskunft kam erst nach meiner Antwort vom 08.09.2022 auf die Nachfrag…
>>>>>>>>>> Die Auskunft kam erst nach meiner Antwort vom 08.09.2022 auf die Nachfrage des Gerichtes an. <<<<<<<<<< Auskunft: - Kontrolle am 07.02.2018: 6 Mängel - Kontrolle am 25.03.2019: 15 Mängel - Kontrolle am 19.07.2021: 20 Mängel
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 01.09.2022. Der Beklagte hat wi…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
8. September 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 01.09.2022. Der Beklagte hat wie in seinem Schreiben vom 21.06.2022 angekündigt, einen Bescheid erlassen (Anlage A1). Die in diesem Bescheid angekündigte Auskunftserteilung erfolgte bis zum heutigen Tage jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen hat der Beklagte die Auskunft erteilt. In der Anlage finden …
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
12. September 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen hat der Beklagte die Auskunft erteilt. In der Anlage finden Sie sein Anschreiben; auf die Beifügung der Auskunft verzichte ich. Zwischen Bescheid und Auskunft lagen mehr als 2½ Monate. Vorsorglich weise ich den Beklagten darauf hin, dass er zu seinen anderen Bescheiden ebenfalls noch keine Auskünfte erteilt hat. Das hat jedoch keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Außerdem wird beantragt, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen. Begründung Der Beklagte hat mit Ausnahme seiner Eingangsbestätigung über einen Zeitraum von knapp 17 Monaten auf insgesamt 10 Nachfragen inkl. Anfragewiederholung per E-Mail und Fax nicht reagiert. Die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, dass der Beklagte auch vor der Corona-Pandemie Anfragen nicht beantwortet hat. Er hat zudem seine Untätigkeit eingeräumt. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
7. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben an den Beklagten <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit erinnere ich höflich an die Verfügung des Gerichts vom 13. September 2022 und bitte Sie, nunmehr zeitnah mitzuteilen, ob sie den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt erklären. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
24. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird der Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten des Verfahrens den Kläger aufzuerlegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit nehme ich Bezug auf Ihren Schriftsatz vom 20.10.2022. Da Sie auf den Antrag des Klägers eine erhebliche Zeit untätig geblieben sind und nunmehr seinem Begehren stattgegeben haben, entspricht es billigem Ermessen (vgl. § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), Ihnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Wenn Sie erklären, die Kosten des Verfahrens (ohne eine Entscheidung des Gerichts) freiwillig zu übernehmen, ermäßigen sich die von Ihnen zu tragenden Gerichtskosten um 2/3. Ich gebe Ihnen daher Gelegenhe!t, bis zum 04.11.2022 ggf. eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Danach wird das Verfahren eingestellt und eine Kostenentscheidung durch das Gericht getroffen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
14. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt] in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine wird anliegende Entscheidung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anliegende Abschrift wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Beschluss des Gerichtes <<<<<<<<<< Beschluss In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] [geschwärzt] - Kläger - gegen Landkreis Peine vertreten durch den Landrat, Burgstraße 1, 31224 Peine - 246717/4-11-PO- - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 11. November 2022 durch den Berichterstatter beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe Nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Verfahrenskosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall entspricht die in der Beschlussformel getroffene Entscheidung billigem Ermessen. Sie entspricht dem Rechtsgedanken des § 154 Abs. 1 VwGO, weil der Beklagte dem Begehren des Klägers abgeholfen und sich damit prozessual in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. Der Kläger hatte Anlass zur Klageerhebung, weil der Beklagte auf seinen Antrag eine erhebliche Zeit untätig geblieben war. Die Streitwertfestsetzung beruht auf§ 52 Abs. 2 GKG (Auffangwert). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie vom Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fragen zugelassen worden ist. Die Nichtzulassung ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, oder Postfach 4727, 38037 Braunschweig, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt wird. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Übrigen ist der Beschluss unanfechtbar(§ 158 Abs. 2 VwGO) [geschwärzt] - elektronisch signiert - Belaubigt Braunschweig 11.11.2022 [...]
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes Das Schreiben vom 15.11.2022 wurde er…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
21. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes Das Schreiben vom 15.11.2022 wurde erst am 21.11.2022 versendet. Mit einem Briefunternehmen, dass gerne auch mal eine Woche für die Zustellung benötigt. Da finde ich die Fristsetung sportlich. Zumal beim Beklagten monatelanges Däumchendrehen geduldet wird. <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit hatte das Gericht den Beklagten mit Verfügung vom 20. Oktober 2022 aufgefordert, bis zum 4. November 2022 mitzuteilen, ob er eine Kostenübernahmeerklärung abgeben möchte, durch welche sich die Gerichtskosten auf 1/3 reduzieren würden. Wie sich nunmehr herausgestellt hat, ist diese Verfügung leider nicht an die Beteiligten geschickt worden. Nunmehr hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 15. November 2022 mitgeteilt, dass er die Kostenübernahme erklärt. Ich beabsichtige, den Einstellungsbeschluss vom 11. November 2022 gemäß § 118 VwGO i.V.m. § 122 Abs. 1 VwGO dahingehend zu berichtigen, dass die Kostenentscheidung der Kostenübernahmeerklärung des Beklagten folgt. Für den Kläger ändert sich dadurch gar nichts. Vor einer solchen Entscheidung müssen die Beteiligten angehört werden. Ich gebe Ihnen daher hiermit Gelegenheit, bis zum 30. November 2022 mitzuteilen, ob Sie Bedenken gegen eine solche Berichtigung haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten Bitte beachtet die Signatur: Kacke formatiert und inhaltlicher Nonsens. Unglaublich, was für ein Schwachfug so abgesondert wird. Hauptsache gegendert. ;-) <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, am 11.11.2022 erreichte mich Ihr Beschluss vom 11.11.2022 über das EGVP-Postfach, dass - das Verfahren eingestellt wird, - die Kosten des Verfahrens die Beklagte trägt und - der Wert des Streitgegenstandes auf 5.000,00 €festgesetzt wird. Als Anlage war Ihr Schreiben vom 20.10.2022 beigefügt, welches ich am bzw. nach dem 20.10.2022 NICHT erhalten habe. Sie gaben mir bis zum 04.11.2022 Gelegenheit ggf. eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Dann würden sich die von mir zu tragenden Gerichtskosten um 2/3 reduzieren. Zu Ihrer Information teile ich mit, dass Ihre Nachricht vorn 05.10.2022 von 11:41 Uhr anstelle an [geschwärzt]" an [geschwärzt]" gesendet wurde und mich erst am 26.10.2022 erreicht hatte. Ist es evtl. möglich, dass Ihr Schreiben vom 20.10.2022 ebenfalls an ein falsches EGVP-Postfach gesendet wurde? Hätte ich Ihr Schreiben vom 20.10.2022 erhalten, dann hätte ich eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, ob ich nun Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung einlegen müsste. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [...] Diese Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Die Veröffentlichung und Weitergabe ist nicht gestattet. Wenn Sie nicht die/der richtige Adressat/in sind und diese Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die/den Absender/in und vernichten Sie diese Mail.
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Betreff
7 A 117/22
Datum
21. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt] in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: 1 nformationsfreiheit wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Anordnung [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird erklärt, dass keine Bedenken gegen die Berichtigung des Einstellungsbeschlusses vom 11.11.2022 bestehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 15.11.2022. Gegen eine Berichti…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
7 A 117/22
Datum
23. November 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 15.11.2022. Gegen eine Berichtigung habe ich keine Bedenken. Erstattungsbetrag Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens [geschwärzt] auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei der [geschwärzt] Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten zuzüglich 9,70 €, die sich wie folgt zusammensetzen: Druckpauschale für 5 DIN A4-Seiten 2,50 € Druckpauschale für 6 DIN A4-Seiten 3,00 € Briefporto 0,85 € Druckpauschale für 4 DIN A4-Seiten 2,00 € Briefporto 0,85 € Druckpauschale für 1 DIN A4-Seite 0,50 € Summe 9,70 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Kassenzeichens [geschwärzt] auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei der [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
29. November 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit ist Ihr Kostenfestsetzungsantrag vom 23.11.2022 hier eingegangen. Gemäß § 162 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einer Partei. Die Notwendigkeit einer Aufwendung muss nach der Rechtsprechung aus der Sicht einer verständigen, weder besonders ängstlichen noch besonders unbesorgten Partei unter Beachtung ihrer Kenntnisse und dem Schwierigkeitsgrad der Sache beurteilt werden. Dabei ist jede/r Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26 m.w.N.). Bei der Beurteilung dieser Frage ist das Entstehen der Parteikosten von ihrer Erstattungsfähigkeit zu unterscheiden. Die Frage der Erstattungsfähigkeit beantwortet sich allein danach, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Notwendig sind nur solche Parteiauslagen, die für die ordnungsgemäße Prozessführung benötigt wurden. Die festsetzungsfähigen Kosten wie Fahrt-, Kopie-, Telefon- oder Portokosten müssen im Einzelnen glaubhaft gemacht und durch substantiierte Darlegung nachgewiesen werden (vgl. Marx in Rpfl. 1998 S. 328). Pauschalierte Ansätze sind nicht festsetzbar. So bedarf es in diesem Verfahren bezüglich der Druckpauschale des Kostennachweises anhand einer Rechnung o.ä. Sie werden deshalb um Einreichung entsprechender Belege oder gegebenenfalls um Rücknahme der entsprechenden Positionen binnen drei Wochen gebeten. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Rpfl. (FH) [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird mitgeteilt, dass die übersandte Entscheidung vom 11 .11 .2022 berichtigt werden soll. Um Rücksendung der obigen Entscheidung wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Justizobersekretärin
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 28.11.2022. Ich bin damit einve…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
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Betreff
7 A 117/22
Datum
2. Dezember 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 28.11.2022. Ich bin damit einverstanden, dass das Gericht die Kopiekosten im Ermessen des Gerichts kürzt. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Betreff
7 A 117/22
Datum
5. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine wird anliegende Entscheidung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> 2 beglaubigte Beschlüsse des Gerichtes <<<<<<<<<< Beschluss Berichtigt durch Beschluss vom 28. November 2022 Braunschweig, 2. Dez. 2022 [geschwärzt], Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] [geschwärzt] - Kläger - gegen Landkreis Peine vertreten durch den Landrat, Burgstraße 1, 31224 Peine - 246717/4-11-PO-# - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 11. November 2022 durch den Berichterstatter beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe Nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Verfahrenskosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall entspricht die in der Beschlussformel getroffene Entscheidung billigem Ermessen. Sie entspricht dem Rechtsgedanken des § 154 Abs. 1 VwGO, weil der Beklagte dem Begehren des Klägers abgeholfen und sich damit prozessual in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. Der Kläger hatte Anlass zur Klageerhebung, weil der Beklagte auf seinen Antrag eine erhebliche Zeit untätig geblieben war. Die Streitwertfestsetzung beruht auf§ 52 Abs. 2 GKG (Auffangwert). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie vom Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fragen zugelassen worden ist. Die Nichtzulassung ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, oder Postfach 4727, 38037 Braunschweig, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt wird. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden . Im Übrigen ist der Beschluss unanfechtbar(§ 158 Abs. 2 VwGO). [geschwärzt] Beschluss In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] [geschwärzt] - Kläger- gegen Landkreis Peine vertreten durch den Landrat, Burgstraße 1, 31224 Peine - 246717/4-11-PO - - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 28. November 2022 durch den Berichterstatter beschlossen: Die Gründe des Beschlusses vom 11 . November 2022 werden wie folgt neu gefasst: „Gründe Nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach§ 161 Abs. 2 VwGO über die Verfahrenskosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall entspricht die in der Beschlussformel getroffene Entscheidung billigem Ermessen. Das Gericht folgt damit der Erklärung des Beklagten, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG (Auffangwert)[geschwärzt]" Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 11 . November 2022 unverändert. Gründe Die Verfügung des Gerichts vom 20 . Oktober 2022, mit welcher der Beklagte aufgefordert wurde mitzuteilen, ob er eine Kostenübernahmeerklärung abgeben möchte, wurde dem Beklagten durch ein Versehen des Gerichts nicht zugesandt, sodass der Beklagte vor Erlass des Beschlusses vom 11. November 2022 keine Gelegenheit hatte, die Übernahme der Kosten des Verfahrens zu erklären. Da der Beklagte, unmittelbar nachdem ihm die Verfügung des Gerichts vom 20. Oktober 2022 nachträglich bekannt wurde, mit Schriftsatz vom 17. November 2022 unverzüglich die Kostenübernahme erklärt hat, wird der Einstellungsbeschluss vom 11. November 2022 gemäߧ 122 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 118 VwGO nach Anhörung der Beteiligten dahingehend berichtigt, dass das Gericht bei seiner Kostenentscheidung der Kostenübernahmeerklärung des Beklagten folgt. Rechtsmittelbelehrung: Dieser Beschluss ist unanfechtbar(§ 158 Abs. 2 VwGO). [geschwärzt] Beglaubigt Braunschweig, 05.12.2022 [geschwärzt] Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&l…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Betreff
7 A 117/22
Datum
7. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine wird anliegende Entscheidung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Justizobersekretärin >>>>>>>>>> Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes <<<<<<<<<< Kostenfestsetzungsbeschluss In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] [geschwärzt] - Kläger - gegen Landkreis Peine vertreten durch den Landrat, Burgstraße 1, 31224 Peine - 246717/4-11-PO- - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 5. Dezember 2022 durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beschlossen: Die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1,70 EUR - in Worten: eins und 70/100 Euro - festgesetzt. Gründe Die Festsetzung erfolgt auf Antrag des Klägers vom 23.11.2022 aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 11.11.2022. Dem Kostenfestsetzungsantrag, der dem zur Kostentragung verpflichteten Beteiligter; zur eventuellen Stellungnahme übermittelt worden ist, ist nach Änderung mit Schreiben vom 02.12.2022 in Höhe von 1, 70 € (2* Porto) zu entsprechen. Die Druckpauschalen sind nicht festzusetzen, da diese nicht nachgewiesen worden sind. Diese Entscheidung ist gemäߧ 171 VwGO vollstreckbar. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist an das Verwaltungsgericht Braunschweig Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig oder Postfach 47 27, 38037 Braunschweig zu richten . Er ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Dipl.-Rpfl. (FH) [geschwärzt] Justizoberinspektorin Beglaubigt Braunschweig, 05.12.2022 [geschwärzt] Justizpbersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle >>>>>>>>>> Kostenrechnung des Gerichtes <<<<<<<<<<
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Der Kostenfeststellungsbeschluss enthielt nur 2* Porto und nic…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
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<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
7 A 117/22
Datum
13. Dezember 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
>>>>>>>>>> Der Kostenfeststellungsbeschluss enthielt nur 2* Porto und nicht den vom Beklagten zu erstattenden Anteil des Gerichtskostenvorschusses. <<<<<<<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Korrektur des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 05.12.2022 gegen den Beklagten auf einen Gesamtbetrag von 163,55 € (= 161 € + 3* Porto). Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Mitteilung der Bankverbindung >>>>>>>>>> Der Beklagte bittet um die Kontoverbindung,…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Betreff
Mitteilung der Bankverbindung
Datum
13. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Der Beklagte bittet um die Kontoverbindung, obwohl ihm mein Antrag – inkl. Bankverbindung – laut Kostenfestsetzungsbeschluss vorgelegt wurde. <<<<<<<<<< Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 05.12.2022 bin ich dazu verpflichtet, Ihnen die angefallenen Kosten in Höhe von 1,70 € zu erstatten. Ich bitte deshalb um kurzfristige Mitteilung Ihrer Bankverbindung. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: I…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
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Betreff
7 A 117/22
Datum
15. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Landkreis Peine Streitgegenstand: Informationsfreiheit wird unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 13.12.2022, in welchem Sie um Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bitten, mitgeteilt, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss korrekt ergangen ist, da die Kostenrechnung zum Erlasszeitpunkt noch nicht erstellt war. Eine Berichtigung kommt somit nicht in Frage. Ich sehe Ihr Schreiben somit als „neuen" Antrag auf Festsetzung der Gerichtskosten in Höhe von 161,00 € an und übersende es mit gleicher Post an den Beklagten zur Kenntnis. Nach Fristablauf werde ich die Kosten dann festsetzen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Rpfl. (FH) [geschwärzt] Beglaubigt [geschwärzt] Justizobersekretärin
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider übersehen, dass Sie um Rücksendung der Entscheidung vom…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
16. Dezember 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider übersehen, dass Sie um Rücksendung der Entscheidung vom 11.11.2022 baten. Diese habe ich heute per Briefpost an Sie gesendet. Bitte betrachten Sie deshalb mein Schreiben vom 13.12.2022 als gegenstandslos. Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen: Porto 12.09.2022 0,85 € Porto 23.11.2022 0,85 € Porto 02.12.2022 0,85 € Porto 16.12.2022 0,85 € Gerichtskostenschuld des Beklagten 161,00 € Summe 164,40 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Kassenzeichens [geschwärzt] auf mein Konto [geschwärzt] bei [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
7 A 117/22 Sehr geehrte Damen und Herren, erst nach Absendung meines heutigen Schreibens hat mich Ihr Schreiben v…
An Verwaltungsgericht Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
16. Dezember 2022
An
Verwaltungsgericht Braunschweig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, erst nach Absendung meines heutigen Schreibens hat mich Ihr Schreiben vom 13.12.2022, versendet am 15.12.2022, erreicht. Da eine Berichtigung Ihres ersten Kostenfeststellungsbeschlusses nicht in Frage kommt, ändere ich meinen Kostenfeststellungsantrag vom heutigen Tage wie folgt. Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen: Porto 02.12.2022 0,85 € Porto 16.12.2022 0,85 € Gerichtskostenschuld des Beklagten 161,00 € Summe 162,70 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Kassenzeichens 1811800474899 auf mein Konto [geschwärzt] bei [geschwärzt] Die 1,70 € des unverändert gültigen Kostenfeststellungsbeschlusses vom 05.12.2022 sind vom Beklagten unter Angabe des vorstehenden Kassenzeichens auf das selbe Konto zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Mitteilung der Bankverbindung >>>>>>>>>> Der Beklagte bittet erneut um die Kontoverb…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Briefpost
Betreff
Mitteilung der Bankverbindung
Datum
5. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Der Beklagte bittet erneut um die Kontoverbindung, obwohl ihm mein Antrag – inkl. Bankverbindung – laut Kostenfestsetzungsbeschluss vorgelegt wurde. Was für eine Chaosbehörde. <<<<<<<<<< Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 03.01.2023 bin ich dazu verpflichtet, die Ihnen angefallenen Kosten in Höhe von 162,70 € zu erstatten. Ich bitte deshalb um kurzfristige Mitteilung Ihrer Bankverbindung. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Braunschweig
7 A 117/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<…
Von
Verwaltungsgericht Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
7 A 117/22
Datum
5. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsgericht Braunschweig Kostenfestsetzungsbeschluss 7A 117/22 In der Verwaltungsrechtssache Xxx, Xxx - Kläger - gegen Landkreis Peine vertreten durch den Landrat, Burgstraße 1, 31224 Peine - 246717/4-11-PO - - Beklagter - wegen Informationsfreiheit hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 7. Kammer - am 3. Januar 2023 durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beschlossen: Die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 162,70 EUR - in Worten: einhundertzweiundsechzig und 70/100 Euro - festgesetzt. Gründe Die Festsetzung erfolgt auf Antrag des Klägers vom 16.12.2022 aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 11.11.2022. Dem Kostenfestsetzungsantrag, der dem zur Kostentragung verpflichteten Beteiligten zur eventuellen Stellungnahme übermittelt worden ist, ist in vollem Umfang zu entsprechen. Diese Entscheidung ist gemäߧ 171 VwGO vollstreckbar. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist an das Verwaltungsgericht Braunschweig Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig oder Postfach 47 27, 38037 Braunschweig zu richten. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. Dipl.-Rpfl. (FH) Xxx Justizoberinspektorin - elektronisch signiert - Beglaubigt Braunschweig, 04.01.2023 Xxx Justizobersekretärin als Urkundbeamtin in der Geschäftsstelle

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Mitteilung Bankverbindung PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr ge…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
Mitteilung Bankverbindung
Datum
13. Januar 2023
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Überweisung der Beträge beider Kostenfestsetzungsbeschlüsse unter Angabe des Verfahrensaktenzeichens auf mein Konto [geschwärzt] bei [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]