Anfrage zu „Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen“ (Drucksache 21/17127)

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Gemäß der Senatsdrucksache „Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen“ (Drucksache 21/17127) scheinen bis zum jetzigen Zeitpunkt für die Unterbreitung dieses Angebotes an die Beschäftigten der FHH sogenannte Meilensteine erfüllt zu sein. Gemäß der Terminschiene erfolgte der Start des Dienstradleasing für Beamte und Richter am 01.11.2020.
a) Ist der Start erfolgt? (Ja/nein)
b) Wenn nein, warum nicht? (kurz, stichpunktartig)
c) An welchem Punkt der Meilensteine befindet sich die FHH derzeit?
d) Welche Terminschiene ist nunmehr angepeilt?
e) Welche Information erfolgt hierzu an die Beschäftigten der FHH?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu „Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen“ (Drucksache 21/17127) [#207542]
Datum
31. Dezember 2020 09:46
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gemäß der Senatsdrucksache „Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen“ (Drucksache 21/17127) scheinen bis zum jetzigen Zeitpunkt für die Unterbreitung dieses Angebotes an die Beschäftigten der FHH sogenannte Meilensteine erfüllt zu sein. Gemäß der Terminschiene erfolgte der Start des Dienstradleasing für Beamte und Richter am 01.11.2020. a) Ist der Start erfolgt? (Ja/nein) b) Wenn nein, warum nicht? (kurz, stichpunktartig) c) An welchem Punkt der Meilensteine befindet sich die FHH derzeit? d) Welche Terminschiene ist nunmehr angepeilt? e) Welche Information erfolgt hierzu an die Beschäftigten der FHH?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207542/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage zu „Mit dem Rad zur Arbeit – Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen“ (Drucksache 21/17127) [#207542]
Datum
11. Januar 2021 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weitere Bearbeitung wird im zuständigen Referat erfolgen. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG unterliegen Auskünfte nach dem HmbTG der Gebührenpflicht. Grundlage hierfür ist Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der begehrten Informationen und dem personellen Aufwand. Der Höchstsatz beträgt 500 €. Eine Einschätzung über die Höhe in diesem Ersuchen kann derzeit noch nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Auskunft nach dem HmbTG - Dienstfahrradleasing Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Auskunft nach dem HmbTG - Dienstfahrradleasing
Datum
22. Januar 2021 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte Auskunft nach dem HmbTG. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auskunft nach dem HmbTG - Dienstfahrradleasing [#207542] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ih…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem HmbTG - Dienstfahrradleasing [#207542]
Datum
22. Januar 2021 19:49
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme. Die SKA ist mir leider nicht aufgefallen, vermutlich habe ich andere Suchwörter in der Parlamentsdatenbank genutzt. Somit sind meine Informationen nunmehr vollumfänglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207542/