Brief-Vorlage

Es gibt ein bundesbehördlich weitestgehend einheitliche Muster/Design für Briefe (Element z.B.: BETREFF, BEZUG, ... in kleinen Kapitalbuchstaben).

Wie (insb. mittels welcher Technologien und Programme) ist dieses umgesetzt? Gibt es eine Vorlage (z.B. *.dotx für MS Word)? Wenn ja, bitte ich um Übersendung dieser.

Bitte antworten Sie ausschließlich per E-Mail. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, für die keine Gebühren oder Auslagen anfallen. Sollte dies Ihrer Meinung nach nicht der Fall sein, bitte ich vorab um eine Einschätzung des Gebührenrahmens, so dass ich meine Anfrage zurückziehen oder einschränken kann.

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes 2021 in der, voraussichtlich, letzten IFG-Anfrage des Jahres 2020 ;).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es gibt ein bundesb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief-Vorlage [#207564]
Datum
31. Dezember 2020 21:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gibt ein bundesbehördlich weitestgehend einheitliche Muster/Design für Briefe (Element z.B.: BETREFF, BEZUG, ... in kleinen Kapitalbuchstaben). Wie (insb. mittels welcher Technologien und Programme) ist dieses umgesetzt? Gibt es eine Vorlage (z.B. *.dotx für MS Word)? Wenn ja, bitte ich um Übersendung dieser. Bitte antworten Sie ausschließlich per E-Mail. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, für die keine Gebühren oder Auslagen anfallen. Sollte dies Ihrer Meinung nach nicht der Fall sein, bitte ich vorab um eine Einschätzung des Gebührenrahmens, so dass ich meine Anfrage zurückziehen oder einschränken kann. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes 2021 in der, voraussichtlich, letzten IFG-Anfrage des Jahres 2020 ;).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Brief-Vorlage [#207564] (#2781)
Datum
4. Januar 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Rechtauffassung bezüglich der Erforderlichkeit einer vollständigen Postanschrif…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 13002/4#2781 - Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
4. Januar 2021 09:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Rechtauffassung bezüglich der Erforderlichkeit einer vollständigen Postanschrift ist unrichtig. 1. Sie begründet datenschutzrechtliche Bedenken. Insbesondere verstößt sie gegen das europarechtliche Prinzip der Datensparsamkeit. Nach der, Ihnen vermutlich bekannten, Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sollen bei der Beantwortung von IFG-Anfragen weitere personenbezogene nur dann verarbeitet werden, wenn der Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird oder Gebühren erhoben werden. Dies haben Sie, sowohl aufgrund der Vorschriften des IFG, als auch der DSGVO, selber nachzuweisen und zu begründen. 2. Insbesondere § 41 VwVfG erkennt auch das Prinzip eines "elektronisch bekanntgegebenen" Verwaltungsakts (Absatz 2a). Dies ist zwar von meiner Einwilligung abhängig, aber um eine solche können Sie mich jederzeit fragen. Dies wäre auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich, denn es wäre ein milderes Mittel als die Anforderung von personenbezogenen Daten, welches ebenfalls zur Bekanntgabe geeignet wäre. Abgesehen davon, folgt daraus, dass es, bei elektronischen Verwaltungsakten, eine besondere Form der Bekanntgabe gibt, welche besonders geregelt ist und von einer Zustimmung der Beteiligten abhängt (Absatz 2a), im Umkehrschluss, dass auch die übliche Versendung von Nachrichten -- E-Mail -- zulässig ist. 3. Hilfsweise haben Sie aber das Verfahren über meine Informationsfreiheitsanfrage nicht wirksam unterbunden. Denn eine entsprechende Anordnung wäre nach § 35 VwVfG ein Verwaltungsakt. Es handelt sich nämlich um eine Verfügung im Einzelfall, die Sie -- eine Behörde -- auf dem Gebiet des (öffentlichen) Informationsfreiheitsrechts trifft, die unmittelbar nach außen wirkt, denn sie beschränkt meine Informationsfreiheitsrechte. Ein solcher Verwaltungsakt muss aber, wenn Sie im Übrigen recht haben, bekanntgegebenen werden. Dies ist, wenn Sie im Übrigen recht haben, nicht wirksam geschehen. Daher läuft die Regelfrist für Informationsfreiheitsanfragen weiter. Ich fordere Sie daher auf, meine Informationsfreiheitsanfrage in der ursprünglichen Monatsfrist weiter zu beantworten. Ansonsten bitte ich um eine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung für den am 4.1.2021 ergangenen Verwaltungsakt. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine von mir verwendete E-Mail-Adresse. Warum Sie eine "persönliche" E-Mail-Adresse haben wollen, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Welche bestimmten Merkmale einer "privaten" E-Mail unbedingt benötigt werde, erläutern Sie mir diese bitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre unten stehende E-Mail danke ich Ihnen. Zwischen dem Bund…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
4. Januar 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre unten stehende E-Mail danke ich Ihnen. Zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestehen in der Frage nach der Zulässigkeit der Frage nach einer postalischen Anschrift im Rahmen der IFG-Antragstellung unterschiedliche Rechtsauffassungen. Nach Ansicht des BMI stellt die Frage nach einer postalischen Anschrift im Rahmen der IFG-Antragstellung und deren Speicherung eine zulässige Datenverarbeitung sowohl nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DS-GVO als auch nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DS-GVO dar. Zur Klärung dieser Rechtsfrage führt das BMI einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über diese Frage hält das BMI an seiner Rechtsauffassung fest. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der benannte Rechtsstreit ist mit bekannt. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
4. Januar 2021 14:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der benannte Rechtsstreit ist mit bekannt. Unabhängig davon handelt es sich bei der Entscheidung, meinen Antrag vorerst nicht zu bearbeiten, um einen Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG. Dieser ist mir, nach Ihrer Rechtsauffassung (!), bislang nicht wirksam bekannt gegeben worden und entfaltet daher nach § 43 VwVfG keine Rechtswirkung. Ferner bitte ich jedenfalls (tlw. erneut) nach §§ 37, 39 VwVfG um eine Begründung dieses Verwaltungsakts, sowie um eine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung. Rein vorab verweise ich auf § 10 VwVfG, nachdem die Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte weisen Sie in Ihrer Begründung daher auch nach, dass dass ein Erfordernis einer Anschrift zweckmäßig ist. Mangels Begründung entfaltet der aufschiebende Verwaltungsakt jedenfalls keine Rechtswirkung. Die Beantwortungsfrist für Informationsfreiheitsanfragen ist folglich nicht wirksam gehemmt. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass FragDenStaat nur als eine besondere Art "E-Mail-Provider" fungiert. Es wäre offensichtlich absurd, anzunehmen, dass Informationsfreiheitsanfragen im Auftrag von Google abgeschickt worden sein, nur weil die Antragstellerin oder der Antragsteller eine @gmail.com-Adresse verwendet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207564/upload/5d96477c9945f43d4570a05156b330bdd1875400/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in da die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens mangels Vorliegen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
5. Januar 2021 08:00
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2781 Sehr geehrteAntragsteller/in da die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens mangels Vorliegen einer Postanschrift bisher nicht begonnen werden konnte, kann auch kein Verwaltungsakt, der erst nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens ergeht, erlassen werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst dann beginnen, wenn Sie mir Ihre Postanschrift mitteilen. Bis dahin bleibt die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Das ist unzutreffend. Für eine solche Beschränkung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Im Geg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
5. Januar 2021 09:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Das ist unzutreffend. Für eine solche Beschränkung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Im Gegenteil sieht § 10 VwVfG eine NICHTFÖRMLICHKEIT des Verwaltungsverfahrens vor. Ferner erlaubt § 3a (1) VwVfG ausdrücklich die Übermittlung elektronischer Dokumente. Ein Zugang ist über diese E-Mail-Adresse offensichtlich eröffnet. Die Voraussetzungen des § 3a (2) VwVfG liegen nicht vor, so dass keine qualifizierte Signatur benötigt wird. Weiterhin wurde das IFG-Verfahren durch meinen Antrag vom 31. Dezember bereits eingeleitet. Einer gesonderten Postadresse benötigt es nicht. Einer solchen Einschränkung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Jedenfalls stellt Ihre Weigerung, meinen Antrag (förmlich) zu bescheiden, einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG dar. Diesen haben Sie zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Ich bitte Sie, wenn Sie auf einer Weigerung beharren wollen, bis zum 10.1.2021 mir diese beiden Informationen zukommen zu lassen. Ansonsten sehe ich Ihre Weigerung als gegenstandslos und gehe davon aus, dass Sie meinen Antrag ordnungsgemäß beantwortet werden. [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207564 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
2. Februar 2021 09:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
3. Februar 2021 10:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
3. Februar 2021 14:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) wurde v…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief-Vorlage [#207564] (#2781) [#207564]
Datum
10. April 2021 12:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief-Vorlage“ vom 31.12.2020 (#207564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207564/