Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werden aktuell…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207636]
Datum
2. Januar 2021 18:11
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207636/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen betreffen die Zuständigkeit des Ministeriums für So…
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207636]
Datum
4. Januar 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen betreffen die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, sehe ich von einer Weiterleitung der Anfrage an das zuständige Ministerium ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Antwort fokussiere ich meine Anfrage noch einmal auf die recht…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207636]
Datum
4. Januar 2021 14:06
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Antwort fokussiere ich meine Anfrage noch einmal auf die rechtlichen Aspekte: Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207636/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, betreffen Ihre Fragen nicht die Ressortzustä…
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207636]
Datum
4. Januar 2021 14:12
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, betreffen Ihre Fragen nicht die Ressortzuständigkeit des Ministeriums der Justiz. Daher kann ich Ihnen hierzu keine weiteren Angaben machen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz Saarland
MdJ SL: Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie folgendes Dokument: Dokumentenbetreff…
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
MdJ SL: Ihre Anfrage
Datum
13. Januar 2021 09:33
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie folgendes Dokument: Dokumentenbetreff Schriftstück-Nr. Aktenzeichen MdJ SL_Antwortschreiben 2021/002946 BM_J 4000-E-007#001_1 Mit freundlichen Grüßen