Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es werden aktuell …
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207643]
Datum
2. Januar 2021 18:11
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Stellt das Ausstellen eines Attestes ohne medizinische Indikation eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207643/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Euro…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#207643]
Datum
18. Januar 2021 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eingegangen, welches für Ihr Anliegen jedoch nicht zuständig ist. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen