Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen

- alle Dokumente, die sich mit dem Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen beschäftigen
- die gesamte Kommunikation mit den Datenschutzbehörden zum Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen [#207722]
Datum
3. Januar 2021 14:33
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, die sich mit dem Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen beschäftigen - die gesamte Kommunikation mit den Datenschutzbehörden zum Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207722/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen zum oben genannten Betreff die folgenden Dokument…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzsystemen [#207722]
Datum
2. Februar 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen zum oben genannten Betreff die folgenden Dokumente: - Die Datenschutzinformationen zu Zoom, - die Nutzungsbedingungen, Datenverwendungshinweise und Datenschutzinformationen für die Verwendung von Zoom, - das Dokument GlobalData Processing Addendum von Zoom sowie - die Datenschutzinformationen zu Webex. Ferner kann ich Ihnen mitteilen, dass keine Kommunikation mit den Datenschutzbehörden zum Datenschutz bei den eingesetzten Videokonferenzen vorliegt. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat und verbleibe mit freundlichen Grüßen