Austausch der Ortseingangsbeschilderung (Ortsteil Bega)

Anfrage an: Kreis Lippe

Die Ortstafeln K59 Sibbentrup Richtung Bega sind offensichtlich ausgetauscht worden.
Aus "Bega Gemeinde Dörentrup" wurde "Geschlossene Ortslage - Gemeinde Dörentrup".
1.) Ist diese Änderung durch Sie als Verkehrsanordnungsbehörde veranlasst worden?
2.) Welche Änderungen ergeben sich dadurch hinsichtlich des Strassenverkehrsrechts und speziell auch hinsichtlich der Widmungen von Strassen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Austausch der Ortseingangsbeschilderung (Ortsteil Bega) [#20781]
Datum
24. März 2017 21:01
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ortstafeln K59 Sibbentrup Richtung Bega sind offensichtlich ausgetauscht worden. Aus "Bega Gemeinde Dörentrup" wurde "Geschlossene Ortslage - Gemeinde Dörentrup". 1.) Ist diese Änderung durch Sie als Verkehrsanordnungsbehörde veranlasst worden? 2.) Welche Änderungen ergeben sich dadurch hinsichtlich des Strassenverkehrsrechts und speziell auch hinsichtlich der Widmungen von Strassen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

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Kreis Lippe
Sehr geehrter Herr Beinke, Zur Beantwortung Ihrer Mail verweise ich auf den ausführlichen Mail-/Schriftverkehr au…
Von
Kreis Lippe
Betreff
AW: Austausch der Ortseingangsbeschilderung (Ortsteil Bega) [#20781]
Datum
29. März 2017 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, Zur Beantwortung Ihrer Mail verweise ich auf den ausführlichen Mail-/Schriftverkehr aus dem Jahr 2014 - dieser liefert Ihnen auch die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichem Gruß