Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Land Brandenburg Lotto GmbH

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Land Brandenburg Lotto GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Land Brandenburg Lotto GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder

in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Land Brandenburg Lotto GmbH [#207875]
Datum
5. Januar 2021 11:06
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Land Brandenburg Lotto GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Land Brandenburg Lotto GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem AIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft über erzielte Gewinne u…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem AIG
Datum
6. Januar 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft über erzielte Gewinne und Ausgaben (insbesondere Fördersummen) der Land Brandenburg Lotto GmbH in den Jahren 2018 bis 2020 ist am 05. Januar 2021 im Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg eingegangen und wird hier bearbeitet. Ihre Bitte wird als Antrag auf Akteneinsicht bzw. Auskunft gem. § 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10.03.1998 (GVBl. I/98 Nr. 04, S. 46), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05.2018 (GVBl. I / 18, Nr. 7), gewertet. Gemäß § 1 AIG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in die Akten bzw. Auskunft, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach § 4 oder § 5 AIG entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Es werden derzeit die Informationen zusammengetragen und geprüft, ob dem Anspruch aus § 1 AIG Hinderungsgründe entgegenstehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass von der Erhebung einer Gebühr abgesehen wird. Sollten sich hierzu Änderungen ergeben, werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem AIG Sehr Frau Antragsteller/in mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 AIG hatten Sie um …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem AIG
Datum
25. Januar 2021 12:05
Status
Sehr Frau Antragsteller/in mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 AIG hatten Sie um eine Antwort per E-Mail gebeten. In Ihrem Antrag finden sich nur Ihre postalischen Kontaktdaten. Ich bitte daher um Zusendung einer Emailadresse, an die Ihnen der Bescheid zugesandt werden kann. Für eine kurzfristige Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen