Kommunikation über "Liste auffälliger Asylbewerber" Tübingen

sämtliche Kommunikation zwischen Ihrem Haus und dem Bundesinnenministerium bzw. Bundesminister Seehofer sowie zwischen Ihrem Haus und der Stadt Tübingen bzw. Oberbürgermeister Palmer über die "Liste auffälliger Asylbewerber", die in Tübingen geführt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Komm…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kommunikation über "Liste auffälliger Asylbewerber" Tübingen [#207936]
Datum
5. Januar 2021 17:05
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation zwischen Ihrem Haus und dem Bundesinnenministerium bzw. Bundesminister Seehofer sowie zwischen Ihrem Haus und der Stadt Tübingen bzw. Oberbürgermeister Palmer über die "Liste auffälliger Asylbewerber", die in Tübingen geführt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 207936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207936/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre LIFG-Anfrage vom 5. Januar 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation über "Liste auffälliger Asylbewerber" Tübingen [#207936]
Datum
7. Januar 2021 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre LIFG-Anfrage vom 5. Januar 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Pfau, mit Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Kommunikation über "Liste auffälliger Asylbewerber" Tübingen [#207936]
Datum
8. Februar 2021 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, mit Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 5. Januar 2021 haben Sie sämtliche Kommunikation zwischen unserem Haus und dem Bundesinnenministerium bzw. Bundesminister Seehofer sowie zwischen unserem Haus und der Stadt Tübingen bzw. Oberbürgermeister Palmer über die "Liste auffälliger Asylbewerber", die in Tübingen geführt wurde erbeten. Im Anhang leiten wir Ihnen wie gewünscht die erbetenen Schreiben per E-Mail weiter. Für den Informationszugang werden keine Gebühren und Auslagen erhoben, da es sich um einen einfachen Fall handelt (§ 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG). Mit freundlichen Grüßen