Sehr geehrter
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Vielzahl der von Ihnen erfragten Daten können Sie dem VBG Jahresbericht entnehmen. Diesen finden Sie unter:
https://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/…
Bezogen auf Ihr konkretes Informationsinteresse teilen wir Ihnen folgendes mit:
1) Eine Aufstellung über die Anzahl der Mitglieder in der jeweiligen Gefahrtarifstelle
Diese haben wir Ihnen als Anlage angefügt. Es handelt sich um einen Auszug aus dem VBG-Jahresbericht 2019, Seite 22.
Eine Aufschlüsselung in die Gefahrtarifstellen 12.1, 12.2 und 12.3 kann nicht vorgenommen werden. Die Untergliederung der Gefahrtarifstelle 12 – Sportunternehmen dient ausschließlich der differenzierten Beitragserhebung nach Tätigkeit der Versicherten im Unternehmen. Jedes Sportunternehmen kann Versicherte und Entgelte in allen drei Teiltarifstellen zur Beitragsberechnung nachweisen.
2) Eine Aufstellung über die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer in der jeweiligen Gefahrtarifstelle
Diese haben wir als Anlage angefügt. Es handelt sich um einen Auszug aus dem VBG-Jahresbericht 2019, Seite 23.
Im Bereich des Sports versichern wir etwa 320.000 Personen. Davon fallen ca. 5,3 % in die Gefahrtarifstelle 12.1 und 2,9 % in die Gefahrtarifstelle 12.2.
3) Eine Aufstellung über die Gesamthöhe der in den Jahren 2018-2020 ausgezahlten Renten nach § 56 SGB VII, aufgeschlüsselt nach Gefahrtarifstelle
Die Zahlen für das Jahr 2020 liegen uns voraussichtlich erst im September 2021 vor. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden in diesen Bereichen Rentenleistungen (inkl. Abfindungen) in folgender Gesamthöhe ausgezahlt:
Jahr 12.1 12.2 12.3
2019 31,4 Mio. € 15,8 Mio. € 3,2 Mio. €
2018 25,7 Mio. € 12,0 Mio. € 2,8 Mio. €
2017 20,8 Mio. € 10,3 Mio. € 2,7 Mio. €
Zu diesen Zahlen möchten wir jedoch auf folgendes hinweisen:
• Der Gefahrtarif Sport besteht in dieser Form erst seit dem Jahr 2001. Daher ist es technisch nicht möglich, Unfälle die vor dem Jahr 2001 eingetreten sind, dieser Gruppe zuzuordnen. Rentenleistungen, die aufgrund von Unfällen vor dem Jahr 2001 ausgezahlt werden, sind in den o. g. Werten nicht erfasst und können auch nicht ermittelt werden.
• Die o. g. Beträge erfassen sowohl laufende Renten als auch Rentenleistungen, die im Rahmen einer Einmalzahlung als Abfindung ausgezahlt wurden.
4) Eine Aufstellung über die Gesamthöhe der in den Jahren 2018-2020 ausgezahlten Renten nach § 56 SGB VII an ehem./aktive Spieler der 1. und 2. Bundesliga der Herren
Diese Auskunft können wir nicht erteilen. Rentenleistungen können lediglich bezogen auf die einzelnen Gefahrenklassen gefiltert werden (siehe Frage 3). Eine weitere Filterung auf die Spieler der 1. und 2 Bundesliga kann mittels maschineller Auswertung nicht erfolgen. Auch sind Sportler im Laufe ihrer Karriere in verschiedenen Ligen tätig.
5) Eine Aufstellung über die Gesamthöhe der in den Jahren 2018-2020 ausgezahlten Renten nach § 56 SGB VII an Teilnehmer der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Herren in den Jahren 1974, 1990 und 2006
Diese Daten können maschinell nicht entsprechend gefiltert werden. Auch könnte diese Information nur ein verzerrtes Bild durch die teilweise Auszahlung von Abfindungen und die teilweise Auszahlung von laufenden Renten wiedergeben. Da die Rentenhöhe neben dem Verdienst vor dem Unfall auch in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung steht, sind Gesundheitsdaten unserer Versicherten betroffen. Die Frage bezieht sich auf einen sehr begrenzten Personenkreis, so dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Nach § 5 Abs. 1 IFG steht der Auskunft daher der Sozialdatenschutz entgegen.
Für die Erteilung der Information erheben wir keine Gebühren.
Unser Schreiben ist ein Bescheid nach dem IFG. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der VBG, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg erhoben werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an
<<E-Mail-Adresse>>
erhoben werden, jedoch nicht als einfache E-Mail über "fragdenstaat.de". Sie erleichtern uns die richtige Einordnung im Haus, wenn Sie die zuständige Stabsstelle Recht dabei direkt anschreiben.
Freundliche Grüße