Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin

Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln:
https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin [#207981]
Datum
6. Januar 2021 11:26
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln: https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207981/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ …
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin [#207981]
Datum
11. März 2021 09:54
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ vom 06.01.2021 (#207981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207981/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ …
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin [#207981]
Datum
23. März 2021 11:31
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ vom 06.01.2021 (#207981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207981/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ …
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin [#207981]
Datum
4. Mai 2021 16:56
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelddaten des ruhenden Verkehrs für Berlin“ vom 06.01.2021 (#207981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207981/