Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen

Anschaffungskosten für Gerätschaften für die Berliner Feuerwehr für die jeweiligen Quartale der Jahre 2018, 2019 und 2020.

Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen in den Jahren 2018, 2019 und 2020, die darauf eingegangenen Angebotsabgaben mit Hervorhebung der jeweiligen Vergaben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen [#208029]
Datum
6. Januar 2021 18:40
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anschaffungskosten für Gerätschaften für die Berliner Feuerwehr für die jeweiligen Quartale der Jahre 2018, 2019 und 2020. Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen in den Jahren 2018, 2019 und 2020, die darauf eingegangenen Angebotsabgaben mit Hervorhebung der jeweiligen Vergaben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208029/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen [#208029]
Datum
6. Januar 2021 18:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage fällt in die Zuständigkeit der Berliner Feuerwehr. Die angefragten Dat…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen [#208029]
Datum
7. Januar 2021 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage fällt in die Zuständigkeit der Berliner Feuerwehr. Die angefragten Daten liegen hier nicht vollständig vor. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben, ist mir eine Weiterleitung dorthin nicht möglich. Sie können sich gern direkt an die Berliner Feuerwehr wenden. Alternativ können Sie mir mitteilen, ob eine Weiterleitung erwünscht ist, dann veranlasse ich das. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Daten der jeweiligen Angebotsabgaben nicht öffentlich sind. Über die entstehenden Kosten zur Beantwortung der anderen Fragen wird Sie ebenfalls die Berliner Feuerwehr informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit genehmige ich Ihnen die Weiterleitung meiner persönlichen Daten zur Übersend…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen [#208029]
Datum
7. Januar 2021 10:46
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit genehmige ich Ihnen die Weiterleitung meiner persönlichen Daten zur Übersendung an die Berliner Feuerwehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208029/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in die Weiterleitung ist erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen [#208029]
Datum
7. Januar 2021 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Weiterleitung ist erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage gem. IFG_#208029 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer vorbezeichneten …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage gem. IFG_#208029
Datum
8. Januar 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
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9,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage. Um Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Fragen. · Was meinen Sie mit "Gerätschaften"? Sollen darunter alle von der Berliner Feuerwehr angeschafften beweglichen Gegenstände ausgewertet werden? · Welche konkreten Daten wünschen Sie, wenn Sie um Zusendung der Ausschreibungen der Feuerwehrfahrzeuge bitten? Die Anzahl der ausgeschriebenen Fahrzeuge und Zahl der Vergabe der Aufträge? Die Auskunft zum IFG wird in Schriftform beschieden, daher bitte ich Sie noch um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Für Ihre Antworten habe ich mir den 8. Februar 2021 vorgemerkt. Sollte ich bis dahin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit k…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029]
Datum
8. Januar 2021 13:21
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit konkretisiere ich meine Fragen: - Ich bitte um die Herausgabe der Dokumente aus denen hervorgeht in welcher Höhe die FW Berlin Ausgaben für die Gesamtheit der von Ihnen angeschafften Ausrüstungsgegenständen für die jeweiligen Quartale der Jahre 2018, 2019 und 2020 hatte. Mit der Gesamtheit der Ausrüstungsgegenstände sind alle beweglichen motorisierten und unmotorisierten Gegenstände gemeint (z.B. Halligan-Tool, FFP-2-Schutzmasken, Pressluftatmer, LHF, NEF,....) ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage. Um Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Fragen. Die Herausgabe der Ausschreibungen der Feuerwehrfahrzeuge genügt für den Zeitraum 2018 bis 2020. Dieser Zeitraum ist auch für die Anzahl der ausgeschriebenen Fahrzeuge und Zahl der Vergabe der Aufträge gemeint. Die Auskunft zum IFG wird in Schriftform beschieden, daher bitte ich Sie noch um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208029/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Januar 2021 13:23
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Re: (EXTERN) AW: Ihre Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnell…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Re: (EXTERN) AW: Ihre Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029]
Datum
8. Januar 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Zusammenstellung der Unterlagen durch die Fachbereiche wird etwas Zeit beanspruchen. Ich komme unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück, sobald mir alle Daten vorliegen. Vorab erhalten Sie von mir per Mail eine Kostenschätzung für Ihr Auskunftsersuchen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Kostenschätzung zur Gebührenhöhe Ihrer Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Kostenschätzung zur Gebührenhöhe Ihrer Anfrage gem. IFG_#208029 [#208029]
Datum
15. Januar 2021 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten vor Bescheiderstellung um Mitteilung der Verwaltungsgebühren. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 4, b) Nr. 3 und d) des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 250 und 500 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden in unterschiedlichen Fachbereichen vorgehalten. Die Aufwandsschätzung der Fachbereiche liegt mir jetzt vor. Es ist eine umfangreiche Aktenzusammenstellung notwendig, bei der jeder Vorgang pro angeschafftem Artikel gesichtet werden muss. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeiter im mittleren Dienst 33,60 Euro, im gehobenen Dienst 44,40 Euro und im höheren Dienst 57,60 Euro pro Stunde angesetzt. Für die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden voraussichtlich Arbeitsaufwände von acht Stunden im mittleren Dienst, fünf Stunden im gehobenen Dienst sowie sieben Stunden im höheren Dienst erforderlich. Mögliche Kopierkosten mit 15 Cent pro Kopie kämen hinzu. Daraus ergäbe sich eine Gebühr in Höhe von 894 Euro. Demzufolge wäre mindestens die Höchstrahmengebühr in Höhe von 500 Euro festzusetzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre kurze schriftliche Mitteilung bis zum 25. Februar 2021, ob Sie die Gebühren übernehmen und an Ihrem Antrag festhalten. Anderenfalls stelle ich anheim, den Antrag zurückzunehmen. Eine kurze Mail genügt. Sollte ich keine Mitteilung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie Daten zur Höhe aller beschafften Gerätschaften in den Jahresberichten der Berliner Feuerwehr für die Jahre 2018 und 2019 auf unserer Internetseite jeweils auf der Seite 145, Fahrzeuge und Geräte veröffentlicht finden. Weiteres Datenmaterial zu den Ausgaben der Berliner Feuerwehr finden Sie im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung für Finanzen unter dem Haushaltsgesetz/SenInn/Berliner Feuerwehr im Einzelplan 05 veröffentlicht. Die einzelnen Jahre und Ausgaben können Sie gezielt auswählen. Für das Jahr 2020 liegt noch kein abschließendes Datenmaterial vor. So dass für 2020 noch keine verbindliche Auskunft erteilt werden kann. Der Jahresabschluss läuft derzeit noch und könnte von Ihnen dann im Jahresbericht 2020, welcher voraussichtlich im Quartal 2 veröffentlicht wird, eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen