Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
1) Wie viele Zwangsvollstreckungen in Sachen RundfunkBEITRAG waren seit Einführung des Rundfunksbeitrages zum 01.01.2013 bei der Verbandsgemeinde Prüm anhängig:
2) wie viele in 2013, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
3) wie viele in 2014, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
4) wie viele in 2015, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
5) wie viele in 2016, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
6) wie viele in 2017, wieviele davon wurden duchgeführt/abgeschlossen? wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist aber keine Behörde. Im Gegenteil der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern:
1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter
2. Das Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben.
Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben.
Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch der SWR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde;
Zitat
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3:
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html
Letzte Frage:
7) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Verbandsgemeinde Prüm bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen RundfunkBEITRAG?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. März 2017
-
29. April 2017
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#20818]
- Datum
- 28. März 2017 20:21
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- Warte auf Antwort
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Betreff
- Rundfunkbeiträge
- Datum
- 27. April 2017 14:18
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Rundfunkbeiträge [#20818]
- Datum
- 2. Mai 2017 13:42
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 28.03.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen
- Datum
- 4. Mai 2017 10:16
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- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 28.03.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 14. Mai 2017 13:03
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag“ [#20818]
- Datum
- 25. Juni 2017 21:35
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihre Anfrage um Vermittlung bei der Anfrage "Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag"
- Datum
- 22. August 2017 14:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Betreff
- Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen
- Datum
- 24. August 2017 10:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 27. August 2017 20:42
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 27. August 2017 20:46
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 26. September 2017 07:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 5. Oktober 2017 06:59
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
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- Automatische Antwort: AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 5. Oktober 2017 07:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Betreff
- AW: AW: Ihre zusätzliche Anfrage vom 14.05.2017 bezüglich Rundfunkbeiträgen [#20818]
- Datum
- 3. November 2017 10:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Als Angestellter einer Verwaltung ist jeder Einzelne für sein Tun haftbar zu machen. BGB 823 u. 839. Es kommen herrliche Zeiten.