Heimarbeitsplätze im Kultusministerium und Bürounterhaltskosten

1. Wie viele Bedienstete des Kultusministeriums arbeiten in der aktuellen Kalenderwoche 1/2021 von zuhause aus?

2. Wie viele Bedienstete des Kultusministeriums können ihrer üblichen Tätigkeit in der aktuellen Kalenderwoche 1/2021 bedingt durch Krankheit oder Auswirkungen der Pandemie (z.B. Quarantäne) nicht oder nur eingeschränkt nachgehen?

3.1 Auf welche Höhe beliefen sich die Unterhaltskosten der Bürogebäude des Kultusministeriums, insbesondere Heizkosten, im letzten Quartal des Jahres 2020?

3.2 Auf welche Höhe beliefen sich die Unterhaltskosten der Bürogebäude des Kultusministeriums, insbesondere Heizkosten, im letzten Quartal des Jahres 2019?

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Marvin Reuter
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele B…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Marvin Reuter
Betreff
Heimarbeitsplätze im Kultusministerium und Bürounterhaltskosten [#208184]
Datum
8. Januar 2021 11:38
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Bedienstete des Kultusministeriums arbeiten in der aktuellen Kalenderwoche 1/2021 von zuhause aus? 2. Wie viele Bedienstete des Kultusministeriums können ihrer üblichen Tätigkeit in der aktuellen Kalenderwoche 1/2021 bedingt durch Krankheit oder Auswirkungen der Pandemie (z.B. Quarantäne) nicht oder nur eingeschränkt nachgehen? 3.1 Auf welche Höhe beliefen sich die Unterhaltskosten der Bürogebäude des Kultusministeriums, insbesondere Heizkosten, im letzten Quartal des Jahres 2020? 3.2 Auf welche Höhe beliefen sich die Unterhaltskosten der Bürogebäude des Kultusministeriums, insbesondere Heizkosten, im letzten Quartal des Jahres 2019? Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Reuter Anfragenr: 208184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208184/ Postanschrift Marvin Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Reuter
Marvin Reuter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heimarbeitsplätze im Kultusministerium u…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Marvin Reuter
Betreff
AW: Heimarbeitsplätze im Kultusministerium und Bürounterhaltskosten [#208184]
Datum
10. Februar 2021 08:48
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heimarbeitsplätze im Kultusministerium und Bürounterhaltskosten“ vom 08.01.2021 (#208184) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marvin Reuter Anfragenr: 208184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208184/ Postanschrift Marvin Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrter Herr Reuter, die Höhe der Bewirtschaftungs- bzw. Heizkosten des Dienstgebäudes des Ministeriums fü…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Heimarbeitsplätze im Kultusministerium und Bürounterhaltskosten [#208184]
Datum
11. Februar 2021 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.png
71,4 KB
image001.jpg
1,7 KB


Sehr geehrter Herr Reuter, die Höhe der Bewirtschaftungs- bzw. Heizkosten des Dienstgebäudes des Ministeriums für Bildung und Kultur wird nicht separat ausgewiesen, da in dem abgeschlossenen Mietvertrag die entstehenden Heizkosten mit der monatlichen Mietzahlung abgegolten sind. Die monatliche Mietzahlung betrug im Jahr 2019 118.500,-€, in 2020 119.000,- €. Das Ministerium für Bildung und Kultur ermöglicht allen Mitarbeiter*innen, die ihre Aufgaben auch im mobilen Arbeiten von zuhause aus erfüllen können, das mobile Arbeiten. Seit Mittwoch, 16.12.2020, kann jede Kollegin und jeder Kollege, bei der bzw. dem es die Arbeit zulässt, vollumfänglich von zuhause aus arbeiten. Eine zwingende Präsenz im Ministerium ist nicht mehr erforderlich. Die Belegschaft wurde zudem in zwei grundsätzlich feste Kohorten eingeteilt, die grundsätzlich im tageweisen Wechsel zwischen mobilem Arbeiten zuhause und der Arbeit in Präsenz im Ministerium wechseln. Die Aufteilung in zwei Kohorten dient der Reduktion der persönlichen Kontakte und der Verhinderung einer Durchmischung der jeweiligen Kohorten. Für die Zeit vom 11. bis 15.01.2021 betrug die Quote der Mitarbeiter*innen des Ministeriums für Bildung und Kultur rund 66 Prozent. 34 Prozent der Mitarbeiter*innen waren anwesend oder teilweise anwesend. Teilweise anwesend bedeutet etwa, dass Mitarbeiter*innen stundenweise im Ministerium anwesend waren, etwa um Post zu holen. Mit freundlichen Grüßen