Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Orient Kebap
Buddestraße 18
13509 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin [#208272]
Datum
9. Januar 2021 10:56
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Orient Kebap Buddestraße 18 13509 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208272/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 09.01.2021 gestellten Antrag nach dem Verbr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin [#208272]
Datum
15. Januar 2021 01:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 09.01.2021 gestellten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist bereits jetzt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Es wird eine schriftliche Anhörung des Betreibers erfolgen. Alle Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet. Die Möglichkeit, einzelne Fragen vorab zu klären oder zu beantworten, besteht leider nicht. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Sie wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte von dem Betreiber eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werde ich Sie explizit informieren. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrter Antragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage vom 09.01.2021, dass von …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin [#208272]
Datum
28. Januar 2021 23:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage vom 09.01.2021, dass von Seiten des Betreibers nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) durch die informationspflichtige Stelle gewünscht wird. Ich bitte vor diesem Hintergrund bis zum 04.02.2021 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrechterhalten oder zurücknehmen. Sofern Sie sich bis zum vorgenannten Stichtag nicht melden, gehe ich weiterhin von Ihrer Zustimmung zur Mitteilung Ihrer personenbezogenen Daten aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich ziehe meinen am 09.01.2021 gestellten An…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin [#208272]
Datum
30. Januar 2021 22:48
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich ziehe meinen am 09.01.2021 gestellten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zurück und widerspreche gleichzeitig und fristgerecht der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name und Anschrift). Vielen Dank für Ihre Bearbeitung und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208272/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht über die Rücknahme Ihres Antrags vom 09.01.2021. Ein…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Orient Kebap, Berlin [#208272]
Datum
5. Februar 2021 03:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht über die Rücknahme Ihres Antrags vom 09.01.2021. Eine weitere Bearbeitung erfolgt daher nicht. Mit freundlichen Grüßen