Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Unter:
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/201123_digitalPMRExpo.html
schrieben Sie am 03.12.20:
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Erfolgreiche Premiere: Die BDBOS auf der digitalPMRExpo 2020
Vom 24. bis 26. November 2020 präsentierte sich die BDBOS als Ausstellerin auf der digitalPMRExpo 2020, der europäischen Leitmesse für sichere Kommunikation.
[...]
Den zweiten Messetag eröffnet BDBOS-Präsident Andreas Gegenfurtner in der Speakers‘ Corner mit einem virtuellen Grußwort.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Pandemie als Katalysator“ erläuterte er, wie die Corona-Pandemie die digitale Zusammenarbeit in Regierung und öffentlicher Verwaltung vorantreibt und wie die BDBOS mit dem Betrieb flächendeckender, hochverfügbarer und sicherer Kommunikationsnetze hierfür die Voraussetzungen schafft.
[...]
"
Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie die von Hrn. Gegenfurtner präsentierten Dokumente zur Verfügung.
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 208341
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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