Hochschulrechtliche Stellung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wurde bzgl. des Fachbereiches "Bundespolizei" durch das Land Schleswig-Holstein hochschulrechtlich anerkannt. Das Hochschulrecht ist nach der Föderalismusreform ganz überwiegend Ländersache. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Gilt das Hochschulgesetz Schleswig-Holstein für den Fachbereich "Bundespolizei"?
2. An welche konkreten Regelungen des Hochschulgesetzes muss sich der Fachbereich "Bundespolizei" zwingend halten?
3. Wie wird die Einhaltung des Hochschulgesetzes durch das Land Schleswig-Holstein praktisch beaufsichtigt?
4. Gibt es anderweitige hochschulrechtliche Absprachen des Landes Schleswig-Holstein bzgl. des Fachbereichs "Bundespolizei"?
5. Falls Frage 1 mit "nein" oder "bedingten nein" beantwortet wird: In wiefern ist eine hochschulrechtliche Anerkennung einer Institution ohne einzuhaltendes Hochschulrecht zu rechtfertigen?
Die o. g. Fragen beziehen sich ausschließlich auf Informationen des Landes Schleswig-Holstein. Ich bitte Sie entsprechend diese Anfrage nicht an Bundesbehörden weiterzuleiten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Januar 2021
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13. Februar 2021
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