Altlastenklausel in Immobilienkaufverträgen

Es wird um Auskunft gebeten:

a) In welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge ist eine sog. Altlastenklausel enthalten, d.h. der Verkäufer verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für etwaig notwendige Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Entsorgung kontaminierten Bodenmaterials?

b) Bei welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge hat die Gemeinde eigene vorvertragliche Ermittlungen und Erkundigungen über ggf. etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen und ggf. mit welchen Ergebnissen?

c) Bei welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge wurden in Abstimmung mit dem Verkäufer vorvertragliche gutachterliche Ermittlungen und Erkundigungen über etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen und ggf. mit welchen Ergebnissen?

d) Wer (Organisationseinheit, Funktion; nicht Name der Person) in der Gemeinde hat bei den von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge entschieden, dass vorvertraglich keine der Ermittlungen und Erkundigungen nach b) und c) durchgeführt werden?

e) Wer (Organisationseinheit, Funktion; nicht Name der Person) hat beim Kauf der/des für das Haus für Kinder genutzten Grundstücks/Grundstücke sowie beim Kauf des ehem. Sägewerk-Kern-Grundstücks wann entschieden, dass keine Altlastenklausel in die Kaufverträge aufgenommen wird?

f) Welche konkreten Untersuchungen nach b) und c) sowie welche anderweitigen Erkenntnisse über das Vorhandensein bzw. den Ausschluss von schädlichen Bodenverunreinigungen lagen der Gemeinde bei Abschluss der Kaufverträge für die Grundstücke ehem. Sägewerk Kern sowie Haus für Kinder vor?

g) In welchen Fällen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge hat der Gemeinderat wann (Datum, Beschlußnummer) darüber entschieden, ob eine Altlastenklausel aufgenommen wird oder nicht und ob vorvertragliche gutachterliche Ermittlungen und Erkundigungen über etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen werden sollen oder nicht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird um Auskun…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altlastenklausel in Immobilienkaufverträgen [#208468]
Datum
11. Januar 2021 16:13
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird um Auskunft gebeten: a) In welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge ist eine sog. Altlastenklausel enthalten, d.h. der Verkäufer verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für etwaig notwendige Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Entsorgung kontaminierten Bodenmaterials? b) Bei welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge hat die Gemeinde eigene vorvertragliche Ermittlungen und Erkundigungen über ggf. etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen und ggf. mit welchen Ergebnissen? c) Bei welchen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge wurden in Abstimmung mit dem Verkäufer vorvertragliche gutachterliche Ermittlungen und Erkundigungen über etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen und ggf. mit welchen Ergebnissen? d) Wer (Organisationseinheit, Funktion; nicht Name der Person) in der Gemeinde hat bei den von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge entschieden, dass vorvertraglich keine der Ermittlungen und Erkundigungen nach b) und c) durchgeführt werden? e) Wer (Organisationseinheit, Funktion; nicht Name der Person) hat beim Kauf der/des für das Haus für Kinder genutzten Grundstücks/Grundstücke sowie beim Kauf des ehem. Sägewerk-Kern-Grundstücks wann entschieden, dass keine Altlastenklausel in die Kaufverträge aufgenommen wird? f) Welche konkreten Untersuchungen nach b) und c) sowie welche anderweitigen Erkenntnisse über das Vorhandensein bzw. den Ausschluss von schädlichen Bodenverunreinigungen lagen der Gemeinde bei Abschluss der Kaufverträge für die Grundstücke ehem. Sägewerk Kern sowie Haus für Kinder vor? g) In welchen Fällen der von der Gemeinde ab 2014 abgeschlossenen Immobilienkaufverträge hat der Gemeinderat wann (Datum, Beschlußnummer) darüber entschieden, ob eine Altlastenklausel aufgenommen wird oder nicht und ob vorvertragliche gutachterliche Ermittlungen und Erkundigungen über etwaige schädliche Bodenbelastungen vorgenommen werden sollen oder nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208468/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine fragdenstaat.de-Anfrage „Altlastenklausel in Immobilienkaufverträgen“ vom 11.…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fragdenstaat.de-Anfrage: Altlastenklausel in Immobilienkaufverträgen [#208468]
Datum
17. Februar 2021 00:02
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine fragdenstaat.de-Anfrage „Altlastenklausel in Immobilienkaufverträgen“ vom 11.01.2021 (#208468) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208468/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>