Fragen zur Pflicht FFP2 Maske ab Montag, 18.01.21

ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind.

Ich habe folgenden Fragen an Sie:
Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss?

Von wem werden die Kosten übernommen?
Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte?

Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor?

Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen?

Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um?

In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt?

Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser?

Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkungen am stärksten betroffen sein werden.

Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden.

Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft?

Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schals keine Schutzwirkung haben?

Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 8 Follower:innen
Bianca Pfaff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich schreibe I…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Bianca Pfaff
Betreff
Fragen zur Pflicht FFP2 Maske ab Montag, 18.01.21 [#208631]
Datum
13. Januar 2021 14:34
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind. Ich habe folgenden Fragen an Sie: Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss? Von wem werden die Kosten übernommen? Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte? Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor? Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen? Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um? In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt? Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser? Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkungen am stärksten betroffen sein werden. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft? Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schals keine Schutzwirkung haben? Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bianca Pfaff Anfragenr: 208631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208631/ Postanschrift Bianca Pfaff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bianca Pfaff

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