Corona-Sterblichkeit

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich möchte die Sterblichkeitsrate an Corona im Vergleich von grippegeimpften Personen und nicht grippegeimpften Personen wissen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte die Ster…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Sterblichkeit [#208675]
Datum
13. Januar 2021 21:59
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte die Sterblichkeitsrate an Corona im Vergleich von grippegeimpften Personen und nicht grippegeimpften Personen wissen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 13.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.01.2021
Datum
14. Januar 2021 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-015. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021-015 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021-015
Datum
10. Februar 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen angefragten Informationen sind bereits durch uns veröffentlicht worden. Hinsichtlich der Gegenüberstellung der Letalität von COVID-19 und schwerer Influenza verweisen wir auf das Epidemiologische Bulletin vom 03.10.2020. Öffentlich abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/41_20.pdf?__blob=publicationFile Weitere vergleichende Statistiken sind durch uns nicht erstellt worden. Die COVID-19-Todeszahlen nach Alter werden täglich in den Lageberichten des RKI berichtet: www.rki.de/covid-19-situationsbericht Todeszahlen zu Influenza finden Sie in den veröffentlichten Saison-Berichten: https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx Ergänzend wird auf die unterschiedliche Erfassung der Mortalität zwischen COVID-19 und Influenza hingewiesen. Die Mitteilung eines an bzw. mit COVID-19 Verstorbenen erfolgt durch die Gesundheitsämter an das Robert Koch -Institut (RKI). Für die Berechnung des Fall-Verstorbenen-Anteils (engl. case fatality rate, CFR) teilt man die Zahl der gemeldeten verstorbenen Fälle durch die Zahl der gemeldeten Fälle in einer Population. Alternativ wird durch die Zahl der Fälle mit bekanntem Endpunkt (genesene und verstorbene Fälle) geteilt. Der erste Ansatz würde den endgültigen Anteil unterschätzen, der zweite Ansatz überschätzen. Die mit COVID-19 verbundenen CFRs variieren vor allem stark nach Alter und international stark zwischen den einzelnen Ländern und im Laufe der Zeit innerhalb der Länder. Wie bei SARS-CoV-1 zeigt sich jedoch ein ähnlicher Zusammenhang zwischen CFR und dem Alter – während der Fall-Verstorbenen-Anteil bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0,1% liegt, steigt er ab 50 Jahren zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über 15%. Weitere Informationen über COVID-19 erhalt Sie unter anderem unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.htm Die influenzabedingte Sterblichkeit (Mortalität) wird durch statistische Verfahren aus der Zahl der Gesamttodesfälle oder aus der Zahl der als „Pneumonie oder Influenza“ kodierten Todesfälle geschätzt werden. Dieser Ansatz wird gewählt, weil bei weitem nicht alle mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle als solche erkannt oder gar labordiagnostisch bestätigt werden. Vorliegende Informationen zur Mortalität bei Influenza sowie Auswertungen zur Impfeffektivität sind im jeweiligen Saisonbericht veröffentlicht: https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-Sterblichkeit“ [#208675] [#208675]
Datum
12. Februar 2021 16:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208675/ Ich bin der Meinung, die Anfrage nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208675.pdf Anfragenr: 208675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208675/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Sterblichkeit“ vom 13.01.2021 (#208675) …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Corona-Sterblichkeit“ [#208675] [#208675]
Datum
23. Februar 2021 13:01
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Sterblichkeit“ vom 13.01.2021 (#208675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208675/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2021 23:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
866,9 KB
signature.asc
1,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021-015
Datum
24. Februar 2021 09:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
995,9 KB
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 10.02.2021 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir fügen das Antwortschreiben zu Ihrer Kenntnis diesem Schreiben bei. Wir bitten Sie, entsprechend § 9 Abs. 3 2. Alt. IFG, die vorhandenen amtlichen Information zur Gewährleistung eines unverzüglichen Informationszugangs selbstständig unter den öffentlich zur Verfügung stehenden Quellen, entsprechend dem Antwortschreiben vom 10.02.2021, abzurufen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021-015 [#208675]
Datum
27. Februar 2021 22:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Anfrage wurde in keinster Weise auch nur ansatzweise beantwortet. Ich bitte Sie meine Frage erst einmal durchzulesen bevor Sie antworten.... Ich möchte die Covid-19 Sterblichkeitsrate von von Influenza-geimpften und nicht Influenza-geimpften Personen wissen. Am besten auch schwerwiegende Verläufe. Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Sterblichkeit“ vom 13.01.2021 (#208675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.01.2021 [#208675] / 2021-015 [#208675]
Datum
20. April 2021 07:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Sterblichkeit“ vom 13.01.2021 (#208675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208675/