Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen und/oder Schriftsprachdolmetscher*innen nach §49 SBG IX? Welche maximale Bearbeitungsdauer ist für solche Anträge seitens der Behörde vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen [#208676]
Datum
13. Januar 2021 21:58
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen und/oder Schriftsprachdolmetscher*innen nach §49 SBG IX? Welche maximale Bearbeitungsdauer ist für solche Anträge seitens der Behörde vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208676/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihren Antrag nach dem HmbTG vom 13. Januar 2021 zuk…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Ihre Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen [#208676]
Datum
15. Februar 2021 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihren Antrag nach dem HmbTG vom 13. Januar 2021 zukommen lassen. Die kurze Verzögerung unserer Antwort bitte ich zu entschuldigen. Die Bearbeitungszeiten für Leistungen gem. § 49 SGB IX ergeben sich i.d.R. aus dem Aufwand der Abstimmung zwischen dem Antragsteller, dem zuständigen Rehabilitationsträger (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) und dem Integrationsamt. Max. Bearbeitungsdauern sind nicht festgelegt, bzw. ergeben sich aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des SGB IX. Bei den insgesamt 72 Leistungsbescheiden aus den Jahren 2019 und 2020 auf Kostenübernahme von Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher*innen und/oder Schriftsprachdolmetscher*innen, die wir in Ausführung für den Reha-Träger bearbeitet haben, lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Bescheiderteilung bei 90 Tagen. Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Transparenzgesetz (HmbTGGebO) werden für dieses Auskunftsersuchen keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen