Energieausweise von Auslandsvertretungen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen zur Übersicht zu Energieausweisen von Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten, multilateralen/ständigen Vertretungen sowie des Vertretungsbüros) der Bundesrepublik Deutschland.

Ich bitte dabei speziell um Beantwortung folgender Fragen bzw. Herausgabe folgender Informationen:
1. Werden Energieausweise für Auslandsvertretungen erstellt bzw. liegen diese dem auswärtigen Amt vor? Wenn ja, wie viele wurden erstellt bzw. liegen vor?
2. Gibt es eine Liste von existierenden Energieausweisen, d.h. in welchen Staaten Energieausweise existieren? Wenn ja, bitte ich um Herausgabe dieser.
3. Von wem werden die Energieausweise erstellt?
4. Ich bitte um Herausgabe der Richtlinien oder ähnlichen Vorschriften oder Anordnungen im Zusammenhang von Energieausweise von Auslandsvertretungen, falls solche existieren.
5. optional, weitere Erläuterungen oder Informationen, wie Immobilien im Ausland gebaut/erworben werden und deren Energieeffizienz sichergestellt wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Ü…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieausweise von Auslandsvertretungen [#208740]
Datum
15. Januar 2021 00:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Übersicht zu Energieausweisen von Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten, multilateralen/ständigen Vertretungen sowie des Vertretungsbüros) der Bundesrepublik Deutschland. Ich bitte dabei speziell um Beantwortung folgender Fragen bzw. Herausgabe folgender Informationen: 1. Werden Energieausweise für Auslandsvertretungen erstellt bzw. liegen diese dem auswärtigen Amt vor? Wenn ja, wie viele wurden erstellt bzw. liegen vor? 2. Gibt es eine Liste von existierenden Energieausweisen, d.h. in welchen Staaten Energieausweise existieren? Wenn ja, bitte ich um Herausgabe dieser. 3. Von wem werden die Energieausweise erstellt? 4. Ich bitte um Herausgabe der Richtlinien oder ähnlichen Vorschriften oder Anordnungen im Zusammenhang von Energieausweise von Auslandsvertretungen, falls solche existieren. 5. optional, weitere Erläuterungen oder Informationen, wie Immobilien im Ausland gebaut/erworben werden und deren Energieeffizienz sichergestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208740/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021
Datum
22. Januar 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag habe ich Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG gebeten…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021 [#208740]
Datum
23. Januar 2021 16:15
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag habe ich Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG gebeten. Dies beinhaltet auch einen elektronischen Bescheid. Zu den Voraussetzungen zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des IFG, siehe die Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.pdf Dem ist zu entnehmen, dass eine Postadresse nur bei einer (teilweisen) Ablehnung und somit benötigten postalischen Zustellung des Bescheids benötigt wird. Dies war in diesem Fall hier nicht gegeben. Sie haben keinerlei Gründe genannt, die eine Postadresse für die Bearbeitung des Antrags notwendig erscheinen lassen würden. So schreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seiner Rechtsauffassung vom 11. Februar 2020 folgendes: „Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht.” (Seite 6, Abs. 2) Da im vorliegenden Fall eine solche Prognoseentscheidung mir gegenüber nicht mitgeteilt wurde und auch keine Gründe für eine ablehnende Entscheidung erkennbar sind, ist die Anforderung der Postanschrift laut Rechtsauffassung des BfDI unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208740/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Rechtsauffassung des BfDI ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Das Bundesministerium…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021
Datum
28. Januar 2021 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Rechtsauffassung des BfDI ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vertritt hierzu eine gegenteilige Auffassung. Das Auswärtige Amt hat sich der Rechtsmeinung des BMI angeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021 [#208740]
Datum
28. Januar 2021 20:22
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes und unnötiger Ihnen entstehender Versandkosten den digitalen Versand via E-Mail erwünsche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208740/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Ein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021
Datum
29. Januar 2021 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 018-2021 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energieausweise von Ausl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021 [#208740]
Datum
17. Februar 2021 13:48
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 018-2021 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energieausweise von Auslandsvertretungen“ vom 15.01.2021 (#208740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208740/
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in ich bedauere, dass sich die Bearbeitung verzögert hat. Das Schreiben des Auswärtigen Amts g…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Energieausweise von Auslandsvertretungen; Vg. 018-2021
Datum
19. Februar 2021 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bedauere, dass sich die Bearbeitung verzögert hat. Das Schreiben des Auswärtigen Amts geht Ihnen Anfang nächster Woche zu. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Hier: Energieausweise von Auslandsvertretungen
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Hier: Energieausweise von Auslandsvertretungen
Datum
22. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 505-511.E IFG 018-2021 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Diese beantwortet…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Hier: Energieausweise von Auslandsvertretungen [#208740]
Datum
24. Februar 2021 19:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 505-511.E IFG 018-2021 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Diese beantwortet meine Fragen zu vollster Zufriedenheit und so verzichte ich auf eine weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208740/