Sehr
geehrteAntragsteller/in
Bezug nehmend auf Ihre IZG-Anfrage vom 15. Januar 2021 erhalten Sie nachstehende Informationen gemäß dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), gegliedert nach den Ministerien bzw. der Staatskanzlei.
Für die Staatskanzlei:
Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot für sämtliche Mitarbeiter für das Gebäude der Staatskanzlei. Die Mitarbeiter der Staatskanzlei sind seit Anfang November 2020 grundsätzlich im Homeoffice tätig. Der Zutritt wird für jeden Einzelfall anlassbezogen nach Antrag bei der Personalabteilung geprüft und genehmigt. Die Mitarbeiter sind in 2 Gruppen (Kohorten) eingeteilt, um die Arbeitsfähigkeit der Dienststelle sicherzustellen und den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Daher sind regelmäßig nur wenige Beschäftigte, ca. 15-20 Personen vor Ort präsent. Dies schließt die Hausleitung mit ein. Technisch sind alle Mitarbeiter in der Lage, im Homeoffice zu arbeiten.
Für das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS):
Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen es möglich ist, teilweise oder in Vollzeit im Homeoffice zu arbeiten, liegt im MSGJFS bei 95 %. Diese Möglichkeit wird zu einem ganz überwiegenden Teil in Anspruch genommen. Die Arbeitsleistung in Präsenz erfolgt nur, sofern zwingende dienstliche Gründe dies erfordern (z.B. Notwenigkeit zur sofortigen Reaktion auf aktuelle Lageentwicklungen bei der Bekämpfung der Pandemie).
Für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK):
Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur arbeiten seit Anfang November alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - soweit dies ohne Einschränkungen der dienstlichen Aufgaben möglich ist - ganz oder teilweise im Homeoffice. Es wird nicht erfasst, wie hoch der prozentuale Anteil der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den einzelnen Tagen ist.
Für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT):
Gemäß der Erlasse des Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein vom
* 29.10.2020 -
https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/erlass-coronaregelungen-fur-2-29-11-2020-barrierefrei
* 26.11.2020 -
https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/erlass-coronaregelungen-fur-29-10-20-10-1-21-barrierefrei
* 07.01.2021 -
https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/erlass-coronaregelungen-bis-31-01-2021
arbeiten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MWVATT seit dem 02.11.2020 grundsätzlich im Homeoffice. In wenigen Ausnahmefällen und zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Dienststelle sind MA zeitweise vor Ort präsent.
Für das Finanzministerium (FM):
Im Finanzministerium arbeiten derzeit 92 % der Mitarbeiter*innen im Homeoffice.
Für das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND):
Der Anteil der Beschäftigten der Dienststelle des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,
Natur und Digitalisierung, die teilweise oder Vollzeit mobil bzw. im Homeoffice arbeiten, beträgt derzeit 97,8 %.
Für das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV):
Die Mitarbeiter des MJEV sind seit Anfang November 2020 grundsätzlich im Homeoffice tätig. Eine Arbeit in Präsenz erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn der Dienstbetrieb bzw. die Tätigkeiten des konkreten Arbeitsplatzes eine Anwesenheit erfordern.
In der Summe sind damit derzeit ca. 90 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig im Homeoffice. Technisch ist das MJEV in der Lage 100% der Arbeitsplätze für Tätigkeiten im Homeoffice auszustatten.
Für das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) :
Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Gebäude des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind seit Anfang November 2020 grundsätzlich im Homeoffice tätig. Der Zutritt ist nur im Einzelfall aus besonderem Grund und nach vorheriger Absprache zulässig. In einigen Bereichen ist das Arbeiten im Homeoffice grundsätzlich allerdings nicht möglich (Fahrerinnen und Fahrer, Verfassungsschutzabteilung). Insgesamt sind etwa 30% der Beschäftigten auch vor Ort tätig, allerdings nicht täglich.
Mit freundlichen Grüßen