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Hygienekonzepte [Staatskanzlei Sachsen]

das oder die Hygienekonzepte bezüglich Corona-Schutz., insbesondere auch die des Kabinetts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das oder die Hygie…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygienekonzepte [Staatskanzlei Sachsen] [#208768]
Datum
15. Januar 2021 14:19
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das oder die Hygienekonzepte bezüglich Corona-Schutz., insbesondere auch die des Kabinetts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208768/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Staatskanzlei
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für die Säc…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Hygienekonzepte [Staatskanzlei Sachsen] [#208768]
Datum
26. Februar 2021 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für die Sächsische Staatskanzlei erstellten Hygienekonzept handelt sich um einen innerdienstlichen Vorgang, der weder dem Umwelt- noch dem Verbraucherinformationsrecht unterfällt. Soweit das Konzept darauf abzielt, die von der Viren- und Aerosolbelastung im Dienstgebäude der Staatskanzlei ausgehenden Gefahren zu verringern, ist allein die Innenraumluft betroffen. Innenraumluft stellt jedoch nach Sinn und Zweck der nationalen, europäischen und internationalen umweltrechtlichen Regelungen keine „Luft“ im Sinne von § 3 Absatz 2 Nummer 1 SächsUIG und damit keinen Umweltbestandteil dar. Darüber hinaus erfüllt das Hygienekonzept jedenfalls nicht die weiteren Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 SächsUIG. Das Verbraucherinformationsgesetz ist nicht einschlägig, weil das Hygienekonzept keine Daten über Erzeugnisse und Verbraucherprodukte im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes enthält. Da auch sonst keine Umstände erkennbar sind, aufgrund derer Ihnen das Hygienekonzept der Sächsischen Staatskanzlei zur Verfügung zu stellen wäre, können wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
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