Finanzen der Stadtbibliothek Berlin

- Budget der Stadtbibliothek Berlin in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021.
- Einnahmen der Stadtbibliothek Berlin durch Ausstellung eines Bibliotheks- oder Ersatzausweises, sowie seine jährliche Verlängerung, Versäumnisentgelte , Bestellung und Transport im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken und schriftliche Mahnungen (wenn möglich nach Jahr und Einnahmequelle aufschlüsseln)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzen der Stadtbibliothek Berlin [#208824]
Datum
16. Januar 2021 10:20
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Budget der Stadtbibliothek Berlin in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021. - Einnahmen der Stadtbibliothek Berlin durch Ausstellung eines Bibliotheks- oder Ersatzausweises, sowie seine jährliche Verlängerung, Versäumnisentgelte , Bestellung und Transport im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken und schriftliche Mahnungen (wenn möglich nach Jahr und Einnahmequelle aufschlüsseln)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208824/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzen der Stadtbibliothek Berlin“ vom 16.01.2021 (#208824) wurd…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzen der Stadtbibliothek Berlin [#208824]
Datum
8. November 2023 19:53
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzen der Stadtbibliothek Berlin“ vom 16.01.2021 (#208824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 992 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>