FFP2 Maskenpflicht

auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung zur Tragepflicht von FFP2 Masken im Personennahverkehr und in Verkaufsräumen, wie in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen, gefällt? (Hier ist nicht die Grundlage des IfSG gemeint, sondern die Grundlage der Entscheidung)

Welche Studien existieren, die Nachweisen, dass eine FFP2 Masken gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus besser wirksam ist, als eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)?

Für die FFP2 Maske existierend Regeln für die Tragedauer, siehe DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten".
Übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder der Freistatt Bayern die Haftung, wenn durch eine zu lange oder unsachgemäße Tragedauer gesundheitliche Schäden entstehen?
Bspw. durch Bewusstlosigkeit und einhergehender Verletzung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Robert Hösl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welcher Gr…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Robert Hösl
Betreff
FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
16. Januar 2021 19:39
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung zur Tragepflicht von FFP2 Masken im Personennahverkehr und in Verkaufsräumen, wie in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen, gefällt? (Hier ist nicht die Grundlage des IfSG gemeint, sondern die Grundlage der Entscheidung) Welche Studien existieren, die Nachweisen, dass eine FFP2 Masken gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus besser wirksam ist, als eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)? Für die FFP2 Maske existierend Regeln für die Tragedauer, siehe DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder der Freistatt Bayern die Haftung, wenn durch eine zu lange oder unsachgemäße Tragedauer gesundheitliche Schäden entstehen? Bspw. durch Bewusstlosigkeit und einhergehender Verletzung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208869/
Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Hösl, wir danken für Ihre Nachricht vom 16.01.2021 und möchten Ihnen auf diesem Weg versicher…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
4. Februar 2021 15:19
Status
Warte auf Antwort
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39,0 KB


Sehr geehrter Herr Hösl, wir danken für Ihre Nachricht vom 16.01.2021 und möchten Ihnen auf diesem Weg versichern, dass wir sehr wohl wissen, dass die derzeitige Situation für alle Menschen eine große Belastung darstellt. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund der großen Zahl von Bürgereingaben, die uns tagtäglich erreichen, so lange warten mussten. Die Eindämmung der Corona-Pandemie ist für die Bayerische Staatsregierung eine große Herausforderung. Oberstes Ziel ihres Handelns ist es, den Gesundheitsschutz der bayerischen Bevölkerung sicherzustellen. Das kann nur gelingen, wenn das Gesundheitssystem, allen voran die Krankenhäuser vor Überlastung bewahrt werden. Um zu erkennen, was eine Überlastung bedeuten würde, müssen wir nicht mehr ins benachbarte Ausland schauen. Auch in Deutschland mussten wir in den letzten Wochen und Monaten erleben, dass mancherorts so viele Menschen mit einer Covid-Erkrankung in Krankenhäusern behandelt werden mussten, dass die Kapazitäten beinahe ausgeschöpft waren. Auch wenn inzwischen die Infektionszahlen sinken, ist die Lage noch immer angespannt. Welche Maßnahmen geeignet und notwendig sind, um mit der aktuellen Situation bestmöglich umzugehen, hängt von einer sorgfältigen Einschätzung der Lage ab. Hierfür steht die Staatsregierung in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften. Wenn das Infektionsgeschehen es aber zulässt, können Sie sicher sein, dass die Bayerische Staatsregierung Lockerungen auch vornehmen wird. Wir legen großen Wert darauf, zu erfahren, welche Fragen die Menschen bewegen und wie die Stimmungslage ist. Alle Zuschriften werden daher sorgfältig gelesen und ausgewertet und fließen so in die unterschiedlichen Entscheidungsprozesse ein. Gleichwohl bitten wir Sie um Verständnis, dass wir angesichts der immensen Zahl an Zuschriften, die uns tagtäglich erreichen, nicht auf alle Nachrichten detailliert und individuell eingehen können. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass wir uns auch mit kritischen Meinungsäußerungen intensiv auseinandersetzen. Demokratie erfordert, auch Widerspruch anzunehmen und in die eigenen Überlegungen miteinzubeziehen. Grundlage für die Pflicht ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG erlassen wird. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in Form von Community-Masken unterliegen keiner Normierung. Stoffdicke, -Material und Sitz können daher variieren – und damit auch die Schutzwirkung. FFP2-Masken hingegen wurden entwickelt, um Aerosole zu filtern; sie finden überwiegend bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten und im Umgang mit Gefahrenstoffen statt. FFP2-Masken werden gerade nicht aus einem beliebigen Stoff gefertigt, sondern bestehen aus einem Aerosolfilterfleece. Wegen der fehlenden Normierung der MNB ist eine prozentuale Angabe der besseren Eignung von FFP2-Masken schwer möglich. Richtig getragen, bieten FFP2-Masken i. A. eine erheblich bessere Filterwirkung und damit einhergehend einen erheblich besseren Eigen- als auch Fremdschutz. Abschließend möchten wir Sie ermutigen, auch weiterhin besonnen und mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu handeln. Es ist für die Eindämmung der Pandemie von entscheidender Bedeutung, dass jeder von uns so weit wie möglich Kontakte vermeidet. Jeder einzelne von uns hat es in der Hand. Nur gemeinsam können und werden wir die vor uns liegenden Aufgaben verantwortungsvoll bewältigen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Hösl
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Leider wurde aber auf die Kernfragen nicht eingegangen…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Robert Hösl
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
15. Februar 2021 16:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Leider wurde aber auf die Kernfragen nicht eingegangen. Bitte antworten Sie speziell zu folgenden Themen: 1. Welche Studien existieren, die Nachweisen, dass eine FFP2 Masken gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus besser wirksam ist, als eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)? 2. Für die FFP2 Maske existierend Regeln für die Tragedauer, siehe DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder der Freistatt Bayern die Haftung, wenn durch eine zu lange oder unsachgemäße Tragedauer gesundheitliche Schäden entstehen? Bspw. durch Bewusstlosigkeit und einhergehender Verletzung. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208869/
Robert Hösl
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Maskenpflicht“ vom 16.01.2021 (#208869) wu…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Robert Hösl
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
26. März 2021 15:33
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „FFP2 Maskenpflicht“ vom 16.01.2021 (#208869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208869/
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Hösl, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.03.2021 bezüglich der FFP2-Maskenpflicht. Wir h…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
31. März 2021 16:24
Status
Warte auf Antwort
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39,0 KB


Sehr geehrter Herr Hösl, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.03.2021 bezüglich der FFP2-Maskenpflicht. Wir haben Ihnen am 4. Februar 2021 bereits eine Antwort gesendet. Überprüfen Sie bitte auch ihren Spam-Ordner. Mit freundlichen Grüßen
Robert Hösl
Guten Tag, die Antwort vom 04.02. habe ich gelesen. Leider wurde aber auf die Kernfragen nicht eingegangen. Bitt…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Robert Hösl
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
14. April 2021 10:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Antwort vom 04.02. habe ich gelesen. Leider wurde aber auf die Kernfragen nicht eingegangen. Bitte antworten Sie speziell zu folgenden Themen: 1. Welche Studien existieren, die Nachweisen, dass eine FFP2 Masken gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus besser wirksam ist, als eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)? 2. Für die FFP2 Maske existierend Regeln für die Tragedauer, siehe DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder der Freistatt Bayern die Haftung, wenn durch eine zu lange oder unsachgemäße Tragedauer gesundheitliche Schäden entstehen? Bspw. durch Bewusstlosigkeit und einhergehender Verletzung. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl ... Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208869/

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Hösl, Danke für Ihre erneute Anfrage vom 14.04.2021. Die beim Tragen von FFP2-Masken im Ver…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869]
Datum
16. April 2021 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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45,6 KB


Sehr geehrter Herr Hösl, Danke für Ihre erneute Anfrage vom 14.04.2021. Die beim Tragen von FFP2-Masken im Vergleich zu Community-Masken diskutierten Nachteile kommen bei den vergleichsweise kurzen Tragezeiten während eines Einkaufs, einer Fahrt im ÖPNV und bei der Abholung von Waren nicht zum Tragen. Es überwiegen eindeutig die Vorteile, insbesondere der Eigenschutz. Eine medizinische Voruntersuchung zum Tragen von FFP2-Masken ist im Privatbereich weder vorgesehen noch geboten. Menschen mit gesundheitlichen Problemen, wie z. B. die vom RKI erwähnten Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion, können sich über ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. Einem ggf. erhöhten Atemwiderstand, der für gesunde Personen unproblematisch ist, wird in dieser Weise hinreichend Rechnung getragen. Bei einem Einsatz von FFP2-Masken am Arbeitsplatz sind die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Die von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen erstrecken sich ausdrücklich nicht auf eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken für die z. B. in Geschäften oder im ÖPNV beruflich tätigen Personen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Amtshaftung. Zu Einzelfällen können wir keine Auskunft geben, insb. stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. Februar 2021 (Az.: 20 NE 21.283) im einstweiligen Rechtsschutz die Rechtmäßigkeit der FFP-Maskenpflicht bestätigt hat. Um eine CE-Zertifizierung zu erhalten, müssen gemäß Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Abschnitt 1.2 Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 FFP2-Masken so entworfen und hergestellt werden, dass sie unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen keine Risiken oder andere Störungen verursachen. Der Nutzen des Tragens von Masken (Fremd- und Eigenschutz) zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV2 konnte mittlerweile in mehreren Studien belegt werden. Fischer et al. konnten zum Beispiel in einem einfachen Versuchsaufbau zeigen, dass das Tragen von Masken den Ausstoß von Tröpfchen reduziert. Hier wurden medizinische Masken und verschiedenste Arten von MNB getestet. Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 mailto: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.:+49 (911) 21542-0 [E-Mail-Abbinder_03_600x200px]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> Von: Robert Hösl [#208869] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 14. April 2021 10:48 An: Servicestelle (StMGP) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: FFP2 Maskenpflicht [#208869] Guten Tag, die Antwort vom 04.02. habe ich gelesen. Leider wurde aber auf die Kernfragen nicht eingegangen. Bitte antworten Sie speziell zu folgenden Themen: 1. Welche Studien existieren, die Nachweisen, dass eine FFP2 Masken gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus besser wirksam ist, als eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)? 2. Für die FFP2 Maske existierend Regeln für die Tragedauer, siehe DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege oder der Freistatt Bayern die Haftung, wenn durch eine zu lange oder unsachgemäße Tragedauer gesundheitliche Schäden entstehen? Bspw. durch Bewusstlosigkeit und einhergehender Verletzung. Mit freundlichen Grüßen