Auswirkung der Lockdownmaßnahmen auf die kindliche Entwicklung

es ist bekannt, dass Spielen und Kontakt mit anderen Kindern für die gesunde kindliche mentale und körperliche Entwicklung notwendig ist. Entwicklungsdefizite werden regelmäßig über die U-Vorsorgeuntersuchungen erfasst. Es liegt daher nahe die Untersuchungen des letzten Jahres auszuwerten und mit den Vorjahren zu vergleichen, um zumindest schon kurzfristige negative Auswirkungen von Schul- und vor allem KiTa- und Kindergartenschließungen zu messen.
Welche Informationen liegen dazu vor?
Insbesondere: Zu welchem Anteil haben Kinder die Entwicklungsziele der U-Untersuchungen in 2020 und den Vorjahren nicht erreicht?
Gibt es Daten um das ev. nach Einzelkindern oder ältesten Geschwisterkindern aufschlüsseln? Diese sind vermutlich am stärksten betroffen. Außerdem sind Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen unterschiedlich stark auf Spielkameraden angewiesen. Welche U-Untersuchungen zeigen einen besonders starken Abfall?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: es ist bekannt, das…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkung der Lockdownmaßnahmen auf die kindliche Entwicklung [#208877]
Datum
16. Januar 2021 21:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es ist bekannt, dass Spielen und Kontakt mit anderen Kindern für die gesunde kindliche mentale und körperliche Entwicklung notwendig ist. Entwicklungsdefizite werden regelmäßig über die U-Vorsorgeuntersuchungen erfasst. Es liegt daher nahe die Untersuchungen des letzten Jahres auszuwerten und mit den Vorjahren zu vergleichen, um zumindest schon kurzfristige negative Auswirkungen von Schul- und vor allem KiTa- und Kindergartenschließungen zu messen. Welche Informationen liegen dazu vor? Insbesondere: Zu welchem Anteil haben Kinder die Entwicklungsziele der U-Untersuchungen in 2020 und den Vorjahren nicht erreicht? Gibt es Daten um das ev. nach Einzelkindern oder ältesten Geschwisterkindern aufschlüsseln? Diese sind vermutlich am stärksten betroffen. Außerdem sind Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen unterschiedlich stark auf Spielkameraden angewiesen. Welche U-Untersuchungen zeigen einen besonders starken Abfall?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208877/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Auswirkung der Lockdownmaßnahmen auf die kindliche Entwicklung [#208877]
Datum
20. Januar 2021 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 16. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Auswirkung der Lockdownmaßnahmen auf die kindliche Entwicklung [#208877]
Datum
3. Februar 2021 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 16. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen und Daten liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die sogenannten U-Untersuchungen, sind als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in § 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) festgelegt. Sie dienen der Beurteilung des individuellen Gesundheitszustandes des Kindes durch den untersuchenden Arzt oder die Ärztin. Ziel der U-Untersuchung ist es, gesundheitliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, um diese erforderlichenfalls in einer gesonderten vertieften (fach-)ärztlichen Untersuchung abzuklären und darauf basierend gegebenenfalls individuelle Behandlungs- oder Fördermaßnahmen einzuleiten. Dementsprechend erfolgt die Dokumentation der Ergebnisse in der Patientenakte und im Kinder-Untersuchungsheft, das alle Eltern nach Geburt ihres Kindes erhalten. Die bei den U-Untersuchungen erhobenen individuellen Daten werden nicht zentral gesammelt oder ausgewertet. Mit freundlichen Grüßen