Demonstrantion am 16.01.2021 in Magdeburg
Auf der Demonstrantion am 16.01.2021 wurde das sogenannte U-Boot Lied gesungen (https://twitter.com/moenchtim/status/1350454395444604931?s=19), dieses Lied fällt laut OLG Hamm unter den Strafbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB (Beschl. v. 01.10.2015, Az. 1 RVs 66/15, siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-1-rvs-66-15-u-bahn-lied-volksverhetzung-fussball/#:~:text=Das%20OLG%20Hamm%20best%C3%A4tigte%20jetzt,3%20Strafgesetzbuch%20(StGB)%20erf%C3%BCllen), in der Pressemitteilung der Polizei Magdeburg (https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=157554&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=d2171878b9572573dc309228fa0aa448) fehlen allerdings entsprechende Anzeigen. Ist dies ein Kommunikationsfehler oder liegen tatsächlich keine Anzeigen vor?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Januar 2021
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20. Februar 2021
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