Rechtsextremismus - Innenminister Strobl

Laut eigenem Bekunden setzt sich das Innenministerium in Baden-Württemberg zusammen mit dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume dafür ein, einen effektiven Kampf gegen Rechtsextremismus zu führen.

Welche Erkenntnisse liegen dem LfV vor, wonach Herr Innenminister Strobl selbst Mitglied einer Organisation ist (namentlich die sog. Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania im CC zu Heidelberg), in der mindestens zwei Personen der vom LfV als Verdachtsfall geführten "Jungen Alternative" als Aktivisten oder sogar Funktionäre angehören und mitunter sogar in dem Vereinsheim der Organisation wohnhaft sind bzw. waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut eigenem Beku…
An Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsextremismus - Innenminister Strobl [#208917]
Datum
20. Januar 2021 21:39
An
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut eigenem Bekunden setzt sich das Innenministerium in Baden-Württemberg zusammen mit dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume dafür ein, einen effektiven Kampf gegen Rechtsextremismus zu führen. Welche Erkenntnisse liegen dem LfV vor, wonach Herr Innenminister Strobl selbst Mitglied einer Organisation ist (namentlich die sog. Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania im CC zu Heidelberg), in der mindestens zwei Personen der vom LfV als Verdachtsfall geführten "Jungen Alternative" als Aktivisten oder sogar Funktionäre angehören und mitunter sogar in dem Vereinsheim der Organisation wohnhaft sind bzw. waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Ihre E-Mails an das Landesamt für Verfassungsschutz Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits am 18. Ja…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mails an das Landesamt für Verfassungsschutz
Datum
21. Januar 2021 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits am 18. Januar mitgeteilt haben, findet das Landesinformationsfreiheitsgesetz [LIFG] gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 LIFG für das Landesamt für Verfassungsschutz keine Anwendung. Gleiches gilt für das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz. Im Übrigen verweisen wir auf unsere bisherigen Antworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsextremismus - Innenminister Strobl“ [#208917] [#208917]
Datum
21. Januar 2021 19:43
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208917/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208917.pdf - 2021-01-21_1-image001.png Anfragenr: 208917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208917/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsextremismus - Innenminister Strobl“ [#208917] [#208917]
Datum
21. Januar 2021 19:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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