Kostenvergleich MS365 als Bestandteil der geplanten Bildungsplattform

Den vom Projektleiter der Bildungsplattform in diesem Tweet erwähnten Kostenvergleich:
https://twitter.com/ArmbrusterRalf/status/1350861981608267777

Da er mit seiner Antwort die Möglichkeit der Herausgabe an einen Bürger bestätigt, gehe ich von öffentlicher, kostenloser Verfügbarkeit aus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den vom Projek…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
Kostenvergleich MS365 als Bestandteil der geplanten Bildungsplattform [#208959]
Datum
17. Januar 2021 21:38
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vom Projektleiter der Bildungsplattform in diesem Tweet erwähnten Kostenvergleich: https://twitter.com/ArmbrusterRalf/status/1350861981608267777 Da er mit seiner Antwort die Möglichkeit der Herausgabe an einen Bürger bestätigt, gehe ich von öffentlicher, kostenloser Verfügbarkeit aus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth Anfragenr: 208959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208959/ Postanschrift Stefan Leibfarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Leibfarth, mit Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 17. Januar 2021 wenden Sie si…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kostenvergleich MS365 als Bestandteil der geplanten Bildungsplattform [#208959]
Datum
18. Februar 2021 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leibfarth, mit Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 17. Januar 2021 wenden Sie sich an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und bitten um Übersendung des vom Projektleiter der Bildungsplattform in einem Tweet erwähnten Kostenvergleich. Preise sind nach Rechtsprechung und Literatur allgemein als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen anzusehen. Soweit einer Veröffentlichung des besagten Kostenvergleichs keine Schutzinteressen Dritter entgegenstehen, kommen wir Ihrer Bitte jedoch sehr gerne nach: Hier der Link zu den öffentlichen Preisen des Unternehmens Microsoft: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/academic/compare-office-365-education-plans?market=de Nach unseren Berechnungen bedeutet dies für einen flächendeckenden Rollout mit Lizenzen A3, kombiniert mit P1, für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Kosten in Höhe von ca. 25 Cent pro Lizenznehmer pro Monat. Dem Kultusministerium ist kein Anbieter bekannt, der für eine Microsoft Office 365 vergleichbare Produktfamilie eine kostengünstigere Lösung bietet. Zumindest liegen dem Kultusministerium keine entsprechenden Angebote vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für die Informationen. Ich habe jedoch 4 Rückfragen: 1. Wieso besteh…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
AW: Kostenvergleich MS365 als Bestandteil der geplanten Bildungsplattform [#208959]
Datum
25. Februar 2021 11:21
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für die Informationen. Ich habe jedoch 4 Rückfragen: 1. Wieso besteht gegenüber mir ein "Schutzinteresse Dritter" und bei dem privat agierenden Twitter-Nutzer @UlrichKelber nicht? 2. Können Sie darlegen wie Sie auf "ca. 25 Cent pro Lizenznehmer pro Monat" kommen? Dies geht (für mich) aus der verlinkten Seite nicht hervor. 3. Gibt es bei dem Microsoft-Produkt nur laufende Kosten? Keinerlei einmaligen Kosten? 4. Da "dem Kultusministerium keine entsprechenden Angebote vor" liegen, welche Anbieter wurden denn überhaupt angefragt? Bitte inkl. ggf. vorhandener Berechnung für Kosten eines eigenständigen Betriebs durch das Land/Ministerium/untergeordnete Stellen/Landes-Behörden etc. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth Anfragenr: 208959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/208959/upload/b3625e453272180e86e378b84aba2a02e79ecd69/ Postanschrift Stefan Leibfarth Karlstr. 15 73266 Bissingen a. d. Teck

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Leibfarth, haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 25.02.2021 in obenstehender Angelege…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Kostenvergleich MS365 als Bestandteil der geplanten Bildungsplattform [#208959]
Datum
24. März 2021 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leibfarth, haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 25.02.2021 in obenstehender Angelegenheit. Sie haben vier Nachfragen: 1. Wieso besteht gegenüber mir ein "Schutzinteresse Dritter" und bei dem privat agierenden Twitter-Nutzer @UlrichKelber nicht? 2. Können Sie darlegen wie Sie auf "ca. 25 Cent pro Lizenznehmer pro Monat" kommen? Dies geht (für mich) aus der verlinkten Seite nicht hervor. 3. Gibt es bei dem Microsoft-Produkt nur laufende Kosten? Keinerlei einmaligen Kosten? 4. Da "dem Kultusministerium keine entsprechenden Angebote vor" liegen, welche Anbieter wurden denn überhaupt angefragt? Bitte inkl. ggf. vorhandener Berechnung für Kosten eines eigenständigen Betriebs durch das Land/Ministerium/untergeordnete Stellen/Landes-Behörden etc. Sehr gerne möchten wir Ihnen hierauf antworten: Zu Ziffer 1: Herr Kelber fragt an als Bundesdatenschutzbeauftragter, der im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Datenschutzkonferenz speziell den Einsatz von MS Office 365 behandelt. In dieser Rolle hat er Interesse an einem Vergleich der Kosten für eine umfassende Bewertung. Da aber dem KM keine offiziellen Angebote vorliegen, die öffentlich kommuniziert werden können, unterbleibt im vorliegenden Fall auch die Information an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Zu Ziffer 2: Dieser Wert ergibt sich auch dem Betrag, der für die Lehrkräfte bei eine A3/P1-Version in Summe anfällt, geteilt durch die Anzahl der Lizenznehmer, bestehend aus Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schüler. Zu Ziffer 3: Die wird es geben, jedoch fallen diese bei jeder Lösung an und sind nicht produktspezifisch. Zu Ziffer 4: Bei den Lizenzen für die landesbediensteten Lehrkräfte bedient sich das Kultusministerium gemäß BITBW-Gesetz und der daraus resultierenden Nutzungsverpflichtung aus dem Produktportfolio der BITBW. Ein eigenständiger Betrieb ist auch auf Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht vorgesehen. Der Betrieb von Rechnern und Servern gehört nicht zu den Kernaufgaben der Kultusverwaltung oder der Schulen. Dafür stehen weder die geeignete Einrichtungen noch ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Aus diesem Grund werden vorrangig Lösungen als SaaS eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen