Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mir vorliegenden Dokumenten (1. "Prüfung der Steuer- und Steueridentifikationsnummer" des Bayerisches Landesamt für Steuern vom 04.11.2020 sowie 2. Konzept "Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern" des ITZ Bund in der Version 2.3 vom 01.03.2016) wird der Aufbau und die Prüfzifferberechnung der Steuer-IdNr beschrieben. Leider sind dort nicht die Erwägungen und Gründe dokumentiert, die zu der Entscheidung für diesen Aufbau und den Prüfzifferalgorithmus geführt haben. Das ITZ Bund hat mich, nachdem ich dort angefragt hatte, am 18.01.2021 an Sie als zuständige Behörde verwiesen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen zum Aufbau der Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO und zur Berechnung der Prüfziffern der IdNr, und zwar:
1. das Konzept des ITZ Bund in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen (1.x, soweit vorhanden 0.x)
2. Erwägungen, die zu dem Konzept geführt haben, vor allem zu den Entscheidungen über
2.1 die Länge der ID
2.2 die zulässigen Zifferkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung)
2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Ergebnis: Konzepte (Erstversion und Version 2.0-5) zur Prüfziffernberechnung für die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr nach §139b) AO und eine "Grundlegende Beschreibung der Struktur und Merkmale von Steuer-Identifikationsnummern".

Weitere Informationen zu Überlegungen zum Aufbau der IdNr sind laut Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern nicht vorhanden.

Die "Grundlegende Beschreibung" macht die erlaubten dreistelligen Ziffernwiederholungen verständlicher und enthält nachvollziehbare Berechnungen der Anzahl verfügbarer Steuer-Ids. Demzufolge stehen seit 2014 mehr als 300 Mio. Steuer-IDs zur Verfügung.

Überlegungen zur Fehlererkennung liegen nicht vor. Die "Grundlegende Beschreibung" verweist aber auf eine Anforderungsbeschreibung einer "AG ID-Merkmal", die am Bundesfinanzministerium angesiedelt ist. Eine Anfrage dort, um die noch fehlenden Informationen zu Tage zu fördern, läuft unter https://fragdenstaat.de/a/223703 .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in mir vorliegenden Dokumenten (1. "Prüfung der St…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept [#209032]
Datum
18. Januar 2021 22:39
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in mir vorliegenden Dokumenten (1. "Prüfung der Steuer- und Steueridentifikationsnummer" des Bayerisches Landesamt für Steuern vom 04.11.2020 sowie 2. Konzept "Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO Informationen zur Berechnung gültiger Prüfziffern" des ITZ Bund in der Version 2.3 vom 01.03.2016) wird der Aufbau und die Prüfzifferberechnung der Steuer-IdNr beschrieben. Leider sind dort nicht die Erwägungen und Gründe dokumentiert, die zu der Entscheidung für diesen Aufbau und den Prüfzifferalgorithmus geführt haben. Das ITZ Bund hat mich, nachdem ich dort angefragt hatte, am 18.01.2021 an Sie als zuständige Behörde verwiesen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zum Aufbau der Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO und zur Berechnung der Prüfziffern der IdNr, und zwar: 1. das Konzept des ITZ Bund in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen (1.x, soweit vorhanden 0.x) 2. Erwägungen, die zu dem Konzept geführt haben, vor allem zu den Entscheidungen über 2.1 die Länge der ID 2.2 die zulässigen Zifferkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung) 2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept [#209032]
Datum
23. Februar 2021 19:43
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept“ vom 18.01.2021 (#209032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. In erster Linie geht es mir darum, Einblick in die dokumentierten Erwägungen und Begründungen für Länge, Aufbau und Wahl des Prüfzifferverfahrens der Steuer-ID zu erhalten (Punkt 2). Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage, insbesondere zu Punkt 2. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeszentralamt für Steuern
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
1,9 MB
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach IFG - Q 1 - O 1004/21/00001 - Widerspruch [#209032] Sehr << Anrede >> danke für Ih…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach IFG - Q 1 - O 1004/21/00001 - Widerspruch [#209032]
Datum
3. März 2021 22:35
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
207427.pdf
57,5 KB
pruefung_der_steuer_und_steueridentifikatsnummer.pdf
1,2 MB
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort und Auskunft vom 26. Februar 2021 zu meinem Antrag vom 18. Januar 2021. Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid Q 1 - O 1004/21/00001 ein. Zu Punkt "2.2 die zulässigen Ziffernkombinationen (einschließlich der nachträglichen Entscheidung für die Zulässigkeit einer dreimaligen Ziffernwiederholung" schreiben Sie, dass die Entscheidungen im Zusammenarbeit mit dem ITZ-Bund getroffen wurden. Dokumente zu Erwägungsgründen würden dem BZSt nicht vorliegen. Zu Punkt "2.3 den Algorithmus (das Modulo 10/Modulo 11-Verfahren)" schreiben Sie, dass die Entscheidung auf Empfehlung des ITZ-Bund getroffen wurden, weitere Informationen würden dem BZSt nicht vorliegen. Offen geblieben ist in beiden Punkten, ob dem ITZ-Bund Dokumente zu Erwägungsgründen vorliegen, über die das BZSt verfügen und die es mir zusenden kann. Das ITZ-Bund, an das ich mich zuerst gewendet hatte, teilte mir u.a. zu diesen Fragen mit, dass es lediglich Auftragnehmer des BZSt gewesen sei und verwies mich an das BZSt, das nach meinem Verständnis somit die verfügungsberechtigte Stelle ist (meine Anfrage an das ITZ-Bund und dessen Antwort vom 18. Januar 2021 sind angefügt und auch unter folgender URL einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/207427 ). Bitte heben Sie den Bescheid in diesen beiden Punkten auf und senden Sie mir Dokumente des ITZ-Bund mit den gewünschten Informationen zu diesen beiden Punkten zu. Zu Punkt "1. das Konzept des ITZ- Bund in der Version 2.0-0 (Übernahme der Version vom 20.03.2008) und frühere Hauptversionen". Auch in diesem Punkt verwies mich das ITZ-Bund in dem oben genannten Schreiben an das BZSt als Auftraggeber, das demzufolge – unabhängig vom Urheberrecht – die verfügungsberechtigte Stelle ist. Leider trifft es auch nicht zu, dass die oben genannten Dokumentversionen 2.0 und früher allgemein zugänglich sind. Recherchen mit gängigen Suchmaschinen, auch auf den Seiten des ITZ-Bund sowie BZSt, ergaben nur die mir vorliegende Version 2.3, nicht aber die gewünschten Vorversionen, von denen ích mir Aufschluss über Entscheidungsgründe zum Aufbau der Steuer-ID erhoffe (zum Beispiel den Grund für die später ergänzte Zulässigkeit einer dreistelligen Ziffernwiederholung). Bitte heben Sie den Bescheid in diesem Punkt auf und senden Sie mir die gewünschten Konzeptversionen zu. Sollten die Versionen tatsächlich allgemein zugänglich sein und ich sie trotz intensiver mehrmaliger Recherche nicht gefunden haben, bitte ich um nähere Angaben dazu, wo diese aufzufinden sind. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 207427.pdf - pruefung_der_steuer_und_steueridentifikatsnummer.pdf Anfragenr: 209032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach IFG - Q 1 - O 1004/21/00001 - mein Widerspruch vom 3. März 2021 [#209032] Sehr << Anrede …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach IFG - Q 1 - O 1004/21/00001 - mein Widerspruch vom 3. März 2021 [#209032]
Datum
8. März 2021 23:00
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie hinsichtlich der Bearbeitung meines Widerspruchs vom 3. März darauf hinweisen, dass Ihnen das dieser Mail als Anhang beigefügte Schreiben demnächst per Briefpost zugehen wird. Darin begründe ich meinen Widerspruch ausführlicher und konkreter in der Hoffnung, Ihnen damit die Entscheidung zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20210308-widerspruch-ifganfrage.pdf Anfragenr: 209032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept“ [#209032] [#209032]
Datum
8. März 2021 23:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209032/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Dass die Anfrage zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, habe ich versucht in meinem Widerspruch vom 3. März zu begründen und am 8. März weiter auszuführen und konkretisieren. Bitte beachten Sie meine freiwillige Begründung meines Antrags in meinem am 8. März 2021 konkretisierten Widerspruch: Ich fürchte, dass mit der Verwendung der Steuer-Id als allgemeine Personenkennziffer, wie sie durch das RegMoG geplant ist (und von der Datenschutzkonferenz kritisiert wurde), die Fehlererkennungsquoten bei Erfassung der Ids verschlechtert werden und somit die Integrität dieses zukünftig noch wichtigeren personenbezogenen Datums beeinträchtigt wird. Die angefragten Informationen könnten helfen, dieses Risiko zu beurteilen und möglicherweise sogar technischen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 209032.pdf - 2021-02-26_1-seite_1.jpg - 2021-02-26_1-seite_2.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-02-26_1-seite_3.jpg - 2021-02-26_1-seite_4.jpg - 2021-03-03_1-207427.pdf - 2021-03-03_1-pruefung_der_steuer_und_steueridentifikatsnummer.pdf - 2021-03-08_1-20210308-widerspruch-ifganfrage.pdf Anfragenr: 209032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209032/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2021 10:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
695,8 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeszentralamt für Steuern
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Ihr Widerspruch vom 8. März 2021 Dem Schreiben liegen die angefragte…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Ihr Widerspruch vom 8. März 2021
Datum
7. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem Schreiben liegen die angefragten Konzepte und eine Beschreibung "Erzeugung von Identifikationsnummern" bei. Darin wird vor allem die Zahl verfügbarer Identifikationsnummern hergeleitet. Weitere Informationen zu Überlegungen über den Aufbau der ID liegen laut Auskunft der Behörde nicht vor.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-729/010 II#0297 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Steueridentifikationsnummer (IdNr) nach § 139b AO – Informationen zu Aufbau und zur Berechnung gültiger Prüfziffern – Konzept“ [#209032] # 25-729/010 II#0297
Datum
9. Juni 2021 10:00
Status
geschwärzt
595,0 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-729/010 II#0297 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen