Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM

Dokumente und Vorgehens- bzw. Verfahrensanweisungen, wie die Stadt Stuttgart Hinweisen auf Aktivitäten, die möglicherweise völkerrechtswidrig (Charta der Vereinten Nationen Art. 2 Nr. 4) und grundgesetzwidrig (Art. 26) von deutschem Boden durch das USAFRICOM ausgeübt werden, nachgeht.

Ich verweise hiermit auf die Pressemitteilung des USAFRICOM vom 18. Januar 2021: https://www.africom.mil/pressrelease/33422/us-africa-command-forces-conduct-strike-on-al-shabaab-compound

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  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Vor…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM [#209073]
Datum
19. Januar 2021 13:13
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Vorgehens- bzw. Verfahrensanweisungen, wie die Stadt Stuttgart Hinweisen auf Aktivitäten, die möglicherweise völkerrechtswidrig (Charta der Vereinten Nationen Art. 2 Nr. 4) und grundgesetzwidrig (Art. 26) von deutschem Boden durch das USAFRICOM ausgeübt werden, nachgeht. Ich verweise hiermit auf die Pressemitteilung des USAFRICOM vom 18. Januar 2021: https://www.africom.mil/pressrelease/33422/us-africa-command-forces-conduct-strike-on-al-shabaab-compound
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209073/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des US…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM [#209073]
Datum
28. Februar 2021 19:02
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM“ vom 19.01.2021 (#209073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209073/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in nach intensiver Prüfung - weshalb wir für die Rückmeldung heute erst um Ihr Verständnis bi…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM [#209073]
Datum
2. März 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach intensiver Prüfung - weshalb wir für die Rückmeldung heute erst um Ihr Verständnis bitten - ist festzustellen, dass für die Stadtverwaltung Stuttgart keine Zuständigkeit besteht und deshalb Ihr Anliegen im Auftrag von Herrn Bürgermeister Dr. Maier an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Prüfung weitergeleitet worden ist. Freundliche Grüße