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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Anfrage an: Bundesnetzagentur

welche Informationen und Dokumente haben Sie zum Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20914]
Datum
3. April 2017 14:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Informationen und Dokumente haben Sie zum Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsser…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20914]
Datum
23. Juni 2017 00:49
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ vom 03.04.2017 (#20914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ [#20914]
Datum
9. Juli 2017 14:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20914 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2017 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
49,2 KB

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Für den ARD, Z…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20914]
Datum
11. Juli 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Für den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice liegt keine Zuständigkeit vor, daher können wir die von Ihnen angefragten Informationen und Dokumente nicht bereitstellen. Die Landesrundfunkanstalten betreiben auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den "Zentralen Beitragsservice ARD,ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft. Mit freundlichen Grüßen

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