IFG-Anfrage zu Finanzhilfen für Textilarbeiter*innen in Bangladesch

Alle Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare sowie alle Verträge zu den im Dezember beschlossenen Finanzhilfen für Textilarbeiter*innen in Bangladesch (http://www.bmz.de/20201210-1en).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    230,00 Euro
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Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen,…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
IFG-Anfrage zu Finanzhilfen für Textilarbeiter*innen in Bangladesch [#209224]
Datum
21. Januar 2021 09:52
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare sowie alle Verträge zu den im Dezember beschlossenen Finanzhilfen für Textilarbeiter*innen in Bangladesch (http://www.bmz.de/20201210-1en).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209224/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 04010-0291/006 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Henning, ich bestätige den Ein…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 04010-0291/006 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
21. Januar 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. Januar 2021, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrter Herr Henning, ich nehme Bezu…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
27. Januar 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Finanzhilfen für Textilarbeiter*innen in Bangladesch“ vom 21. Januar 2021, GZ Z14 O4010-0291/006. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 60 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte bis zum 03. Februar 2021 schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Gebührenkonkretisierung [#209224] Sehr geehrte<< Anrede &…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Gebührenkonkretisierung [#209224]
Datum
28. Januar 2021 09:01
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Benachrichtigung zu den anfallenden Gebühren für meinen IFG-Antrag. Ich würde den Antrag gerne aufrechterhalten und bin bereit, die anfallende Gebühr zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209224/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Fristverlängerung Sehr geehrter Herr Henning, das Bundesministeri…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/006 - hier: Fristverlängerung
Datum
5. Februar 2021 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist durch die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie und der deswegen erlassenen Maßnahmen besonders belastet. Um in dieser besonderen Situation die Wahrnehmungen der ihr gesetzlichen (bzw. ihr aktuell zugewiesenen Sonderaufgaben) zugewiesenen Aufgaben nicht zu gefährden, kann die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/006 - hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Henning, mit Bezug auf meine…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/006 - hier: Zwischennachricht
Datum
5. März 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, mit Bezug auf meine Mail vom 05. Februar 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages noch nicht abgeschlossen werden konnte. Grund dafür ist zum einen der Umfang der zu sichtenden Akten. Zudem musste ich mehrere Vorfeldorganisationen, die von den Akteninhalten betroffen sind, in die Bearbeitung mit einbeziehen (sog. Drittbeteiligungsverfahren). Dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung noch ungefähr bis Ende April in Anspruch nehmen wird und bitte dafür um Verständnis. Wir arbeiten an einer möglichst zeitnahen Bescheidung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0291/006 hier: Bearbeitungsstand Sehr geehrter Herr Henning, zu Ihrem auf das IF…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0291/006 hier: Bearbeitungsstand
Datum
14. Mai 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Januar 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung voraussichtlich erst in der 22. Kw zum Abschluss gebracht werden kann. Die Verzögerung ist in den noch ausstehenden Drittbeteiligungen begründet. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0291/006 hier: Bearbeitungsstand [#209224] Sehr << Anrede >> vie…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0291/006 hier: Bearbeitungsstand [#209224]
Datum
14. Mai 2021 10:47
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Beachrichtigung zum Verlauf der Anfrage und für Ihre Bemühungen in diese Richtung. Die Verzögerung stellt für mich kein Problem dar. Ich würde Sie außerdem gerne noch darauf hinweisen, dass diese Anfrage für eine journalistische Recherche zu Entwicklungshilfe für Textilarbeiter*innen in Bangladesch gestellt wurde. Ich würde Sie bitten, dieses öffentliche Interesse bei der Erhebung von Gebühren zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209224/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
11,8 MB
geschwärzt
996,4 KB