Überprüfung der Bundesförderung für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Im Oktober 2017 wurden der Stiftung Garnisonkirche durch die BKM Bundesmittel in Höhe von 12. Mio € bewilligt für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche in einer sogenannten Grundvariante.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
1. Wurde oder wird die Rechtmäßigkeit des Förderbescheids sowie die korrekte Mittelverwendung durch die Stiftung Garnisonkirche vom Bundesrechnungshof überprüft?
Falls ja:
2. Falls eine Prüfung bereits stattgefunden hat und abgeschlossen wurde: Wann wurde mit der Prüfung begonnen und wann wurde sie abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Bitte senden Sie mir das Gutachten/Ergebnispapier zu.
Falls gerade eine Prüfung läuft: Seit wann wird geprüft und wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Falls eine Prüfung in Planung ist und noch nicht begonnen hat: Wann soll die Prüfung beginnen und wie lange soll sie ca. dauern?
3. Warum wurde die Prüfung veranlasst?
4. Welche Aspekte stehen im Fokus der Prüfung (z. B. der Nachweis der Eigenmittel, die für die Gesamtfinanzierung notwendig sind)?
5. Bei welchen Behörden/Institutionen erfolgt die Prüfung?

Falls mehrere separate Prüfungen stattgefunden haben, bitte ich um jeweilige Beantwortung der obigen Fragen für jede einzelne Prüfung.

6. Wie beurteilt der Bundesrechnungshof die Bereitstellung weiterer Bundesmittel in Höhe von 13,15 Mio. €, die seit 2019 über die ursprüngliche Festbetragsfinanzierung von 2017 hinaus in den Haushalt eingestellt wurden, aus förderrechtlicher Sicht?

Besten Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Oktober 2017 wur…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung der Bundesförderung für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche [#209256]
Datum
21. Januar 2021 19:28
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Oktober 2017 wurden der Stiftung Garnisonkirche durch die BKM Bundesmittel in Höhe von 12. Mio € bewilligt für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche in einer sogenannten Grundvariante. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Wurde oder wird die Rechtmäßigkeit des Förderbescheids sowie die korrekte Mittelverwendung durch die Stiftung Garnisonkirche vom Bundesrechnungshof überprüft? Falls ja: 2. Falls eine Prüfung bereits stattgefunden hat und abgeschlossen wurde: Wann wurde mit der Prüfung begonnen und wann wurde sie abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Bitte senden Sie mir das Gutachten/Ergebnispapier zu. Falls gerade eine Prüfung läuft: Seit wann wird geprüft und wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein? Falls eine Prüfung in Planung ist und noch nicht begonnen hat: Wann soll die Prüfung beginnen und wie lange soll sie ca. dauern? 3. Warum wurde die Prüfung veranlasst? 4. Welche Aspekte stehen im Fokus der Prüfung (z. B. der Nachweis der Eigenmittel, die für die Gesamtfinanzierung notwendig sind)? 5. Bei welchen Behörden/Institutionen erfolgt die Prüfung? Falls mehrere separate Prüfungen stattgefunden haben, bitte ich um jeweilige Beantwortung der obigen Fragen für jede einzelne Prüfung. 6. Wie beurteilt der Bundesrechnungshof die Bereitstellung weiterer Bundesmittel in Höhe von 13,15 Mio. €, die seit 2019 über die ursprüngliche Festbetragsfinanzierung von 2017 hinaus in den Haushalt eingestellt wurden, aus förderrechtlicher Sicht? Besten Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209256/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Januar 2021. Si…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Überprüfung der Bundesförderung für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche [#209256]
Datum
15. Februar 2021 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Januar 2021. Sie bitten im Zusammenhang mit der Bewilligung von Bundesmitteln für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche um Informationen über das Prüfungsverfahren sowie die Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes. Ihrem Informationsbegehren kann ich nicht nachkommen. Für den Bundesrechnungshof ist in § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezialgesetzlich und abschließend geregelt, wie dieser Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu Prüfungsergebnissen gewähren kann. Wesentliche Voraussetzung für die Weitergabe ist danach, dass die Prüfungsergebnisse abschließend festgestellt sind. Danach scheidet ein Informationszugang hier aus. Aktuell prüft der Bundesrechnungshof das Verwaltungshandeln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei der Gewährung der Zuwendungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Es liegt noch keine Prüfungsmitteilung vor und Prüfungsergebnisse sind noch nicht mit den geprüften Stellen erörtert worden. Daher können wir Ihnen auch noch kein abschließend festgestelltes Prüfungsergebnis übersenden. Über das laufende Prüfungsverfahren kann Ihnen der Bundesrechnungshof keine Auskünfte geben. Ergänzend weise ich darauf hin, dass über die Höhe der bereitgestellten Fördermittel der Deutsche Bundestag entschieden hat. Politische Entscheidungen bewertet der Bundesrechnungshof nicht. Bei der Prüfung der Zuwendungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche prüft und bewertet er demensprechend nur das Handeln der geprüften Behörden. Sobald das Prüfungsergebnis abschließend festgestellt ist, wird der Bundesrechnungshof über den Zugang zu dem Prüfungsergebnis entscheiden. Wann dies genau der Fall sein wird, lässt sich gegenwärtig indes nicht abschätzen. Gerne halte ich Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie hatten in Ihrer letzten Antwort angeboten, mich weiter zu informieren bezüglich…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überprüfung der Bundesförderung für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche [#209256]
Datum
13. Dezember 2021 22:45
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten in Ihrer letzten Antwort angeboten, mich weiter zu informieren bezüglich der Prüfung der Förderung der Stiftung Garnisonkirche (meine Anfrage vom 21. Januar 2021, Az. 20 60 12 – 16/2021). Darauf möchte ich hiermit zurückkommen. Können Sie mir einen aktuellen Stand der Prüfung der Förderung der Stiftung Garnisonkirche mitteilen? Ist die Prüfung inzwischen abgeschlossen? Falls nicht, können Sie abschätzen, wie lange die Prüfung noch dauert? Und falls ja, ist das Ergebnis öffentlich zugänglich? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209256/
Bundesrechnungshof
Ihre Nachfrage vom 13. Dezember 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachfrage vom 13. Dezember 2021
Datum
14. Dezember 2021 13:00
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 13. Dezember 2021. Der Bundesrechnungshof beabsichtigt, das Ergebnis seiner Prüfung des Verwaltungshandelns der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei der Gewährung der Zuwendungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Das hierzu erforderliche Anhörungsverfahren hat er bereits eingeleitet. Da dieses aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bitte ich um Geduld. Wir werden Sie informiert halten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 13. Dezember 2021 [#209256] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnell…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 13. Dezember 2021 [#209256]
Datum
14. Dezember 2021 13:05
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und hilfreiche Auskunft. Dann warte ich nun Ihre nächste Rückmeldung ab und wünsche Ihnen und Ihrem Team in der Zwischenzeit erholsame Feiertage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209256/
Bundesrechnungshof
Ihre Anfragen vom 21. Januar und 13. Dezember 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 - 16/2021 Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfragen vom 21. Januar und 13. Dezember 2021
Datum
3. Februar 2022 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 16/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfragen vom 21. Januar und 13. Dezember 2021. Der Bundesrechnungshof hat die abschließende Mitteilung über die Prüfung der Zuwendungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche in Potsdam gestern veröffentlicht. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2021/zuwendungen-fuer-den-wiederaufbau-der-garnisonkirche-in-potsdam-teil-1 Veröffentlicht wurde Teil 1 der abschließenden Mitteilung seiner Prüfung (abschließendes Prüfungsergebnis im Sinne von § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung). Gegenstand von Teil 1 der Mitteilung ist das Bewilligungsverfahren und die Begleitung der Umsetzung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Ich hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Links geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 21. Januar und 13. Dezember 2021 [#209256] Sehr << Anrede >> vielen herzlichen …
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 21. Januar und 13. Dezember 2021 [#209256]
Datum
3. Februar 2022 14:27
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Zusendung. Damit haben Sie mir in der Tat geholfen und ich werde das Dokument aufmerksam lesen. Ich habe nur eine Nachfrage zu Ihrem Hinweis, dass es sich um Teil 1 handelt. Gibt es einen zweiten Teil, der nicht veröffentlicht wird? Oder ist dieser noch nicht fertiggestellt? Können Sie mir sagen, was der Gegenstand des zweiten Teils ist? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209256/
Bundesrechnungshof
Ihre Nachfrage Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachfrage
Datum
3. Februar 2022 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 16/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es wird nach Auskunft des fachlich verantwortlichen Prüfungsgebietes einen Teil 2 der Prüfung geben. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich Ihnen hierzu keine weiteren Auskünfte geben kann, da das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrechnungshof plant, zu gegebener Zeit auch hierzu eine Abschließende Prüfungsmitteilung zu veröffentlichen. Ich werde Sie informiert halten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage [#209256] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage [#209256]
Datum
3. Februar 2022 18:24
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209256/

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Bundesrechnungshof
Ihre Nachfrage vom 3. Februar 2022; Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes Referat R-H Az. 20 60 12 - 16/2021 …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Nachfrage vom 3. Februar 2022; Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes
Datum
12. Dezember 2022 16:46
Status
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 16/2021 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme noch einmal auf Ihre Nachfrage vom 3. Februar 2022 zurück. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht "Haushaltsrisiken einer zu frühen Veranschlagung von Baumaßnahmen im Kulturbereich am Beispiel der Förderung des Wiederaufbaus des Turms der Garnisonskirche Potsdam" vom 3. November 2022 nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist seit heute auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/haushaltsrisiken-bau-kulturbereich-volltext.pdf Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen