Moodle-Lernplattform: Personalsituation und überlassene Lehrerstellen

Im BelWue Arbeitsbericht 95 (Berichtszeitraum: 19.10.19 - 09.03.20; Zur Sitzung vom 12.03.20; [1]) findet sich folgende Aussage: "Die Personalsituation im schulischen Bereich ist mittlerweile sehr angespannt, da die Anforderungen in den letzten Jahren durch mehr Bedarf und komplexere Dienstleistungen kontinuierlich gestiegen sind. Pro Dienst stehen 1-3 Mitarbeiter zur Verfügung; jeder Dienst wird von 2000-3000 Schulen in Anspruch genommen. Der Mehraufwand kann trotz des hohen Engagements des Personals nicht abgefedert werden. Dies hat zur Folge, dass die erbrachten Dienste nicht mehr auf dem von uns gewohnten Niveau geleistet werden und auch die Erreichbarkeit und Antwortzeiten deutlich eingeschränkt sind, insbesondere seit den letzten 12 Monaten. Schliesslich gibt es keine Freiräume für Innovationen und Weiterentwicklungen sowie dringend notwendige Optimierungen im Betrieb (z.B. Automatisierung - ”We must never become too busy sawing to take time to sharpen the saw” - Stephen Covey)."

Laut dem Artikel "Streit um Personalmangel bei Serverbetreiber" im Reutlinger Generalanzeiger vom 13.01.2021 [2] wurden an BelWue für die Moodle-Lernplattform "Lehrer im Umfang von mehr als acht vollen Stellen [...] abgeordnet [...]. Vier Experten davon seien nur für Fragen rund um die Hardware zuständig." Das BelWue berichtet von deutlich weniger Stellen.

1) In Hinblick auf obigen Auszug aus Arbeitsbericht 95: Übermitteln Sie mir bitte alle Kommunikation und Dokumentation hinsichtlich der Stellensituation bei BelWue, die als Folge des Arbeitsberichtes oder sonstiger analoger Hinweise des BelWue auf die Stellensitutaion entstand.

2) In Hinblick auf die Aussagen im Reutlinger Generalanzeiger: Bitte übersenden Sie mir alle Dokumente, die zeigen wann welche dieser acht Stellen und ggf. weiterer Stellen dem BelWue überlassen oder dafür geschaffen wurden und Dokumente aus denen die entsprechenden Aufträge, Aufgabenbereiche und Tätigkeitsbeschreibungen hervorgehen.

3) Bitte übersenden Sie mir Dokumente, aus denen die tatsächlich ausgeführten Aufgaben der überlassenen LehrerInnen bei BelWue hervorgehen. Bitte leiten Sie diesen Teil der Anfrage ggf. an eine Stelle weiter, die dies beantworten kann.

[1] https://www.belwue.de/static/download/arbeitsberichte/belwue-bericht95.pdf
[2] https://www.wiso-net.de/document/GEA__2a98fcd5edcd694293dd75c8fa945761130abd4

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im BelWue Arbeits…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Moodle-Lernplattform: Personalsituation und überlassene Lehrerstellen [#209264]
Datum
21. Januar 2021 21:28
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im BelWue Arbeitsbericht 95 (Berichtszeitraum: 19.10.19 - 09.03.20; Zur Sitzung vom 12.03.20; [1]) findet sich folgende Aussage: "Die Personalsituation im schulischen Bereich ist mittlerweile sehr angespannt, da die Anforderungen in den letzten Jahren durch mehr Bedarf und komplexere Dienstleistungen kontinuierlich gestiegen sind. Pro Dienst stehen 1-3 Mitarbeiter zur Verfügung; jeder Dienst wird von 2000-3000 Schulen in Anspruch genommen. Der Mehraufwand kann trotz des hohen Engagements des Personals nicht abgefedert werden. Dies hat zur Folge, dass die erbrachten Dienste nicht mehr auf dem von uns gewohnten Niveau geleistet werden und auch die Erreichbarkeit und Antwortzeiten deutlich eingeschränkt sind, insbesondere seit den letzten 12 Monaten. Schliesslich gibt es keine Freiräume für Innovationen und Weiterentwicklungen sowie dringend notwendige Optimierungen im Betrieb (z.B. Automatisierung - ”We must never become too busy sawing to take time to sharpen the saw” - Stephen Covey)." Laut dem Artikel "Streit um Personalmangel bei Serverbetreiber" im Reutlinger Generalanzeiger vom 13.01.2021 [2] wurden an BelWue für die Moodle-Lernplattform "Lehrer im Umfang von mehr als acht vollen Stellen [...] abgeordnet [...]. Vier Experten davon seien nur für Fragen rund um die Hardware zuständig." Das BelWue berichtet von deutlich weniger Stellen. 1) In Hinblick auf obigen Auszug aus Arbeitsbericht 95: Übermitteln Sie mir bitte alle Kommunikation und Dokumentation hinsichtlich der Stellensituation bei BelWue, die als Folge des Arbeitsberichtes oder sonstiger analoger Hinweise des BelWue auf die Stellensitutaion entstand. 2) In Hinblick auf die Aussagen im Reutlinger Generalanzeiger: Bitte übersenden Sie mir alle Dokumente, die zeigen wann welche dieser acht Stellen und ggf. weiterer Stellen dem BelWue überlassen oder dafür geschaffen wurden und Dokumente aus denen die entsprechenden Aufträge, Aufgabenbereiche und Tätigkeitsbeschreibungen hervorgehen. 3) Bitte übersenden Sie mir Dokumente, aus denen die tatsächlich ausgeführten Aufgaben der überlassenen LehrerInnen bei BelWue hervorgehen. Bitte leiten Sie diesen Teil der Anfrage ggf. an eine Stelle weiter, die dies beantworten kann. [1] https://www.belwue.de/static/download/arbeitsberichte/belwue-bericht95.pdf [2] https://www.wiso-net.de/document/GEA__2a98fcd5edcd694293dd75c8fa945761130abd4
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209264/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
WG: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG Sehr Antragsteller/in sie erhalten in der PDF-Datei Auskunf…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG
Datum
16. Februar 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,6 KB
image002.jpg
3,2 KB


Sehr Antragsteller/in sie erhalten in der PDF-Datei Auskunft auf Ihre Anfrage vom 21.01.2021. Freundliche Grüße