FFP2 Masken

Es sollten im Januar Bescheinigungen für FFP2 Masken verschickt werden. Für je 3 Masken für Januar und Februar. Wann kann ich damit rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    24. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Gisela Bergles
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
Gisela Bergles
Betreff
FFP2 Masken [#209283]
Datum
22. Januar 2021 09:47
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es sollten im Januar Bescheinigungen für FFP2 Masken verschickt werden. Für je 3 Masken für Januar und Februar. Wann kann ich damit rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gisela Bergles Anfragenr: 209283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209283/ Postanschrift Gisela Bergles << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gisela Bergles

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Masken in Apotheken Guten Tag, die Gutscheine werden von Ihrer Krankenkasse versendet. Rufen Sie bitte dort an. …
Von
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Betreff
Masken in Apotheken
Datum
22. Januar 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die Gutscheine werden von Ihrer Krankenkasse versendet. Rufen Sie bitte dort an. mit freundlichen Grüßen,